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In den letzten Jahren ist eine zunehmende Auseinandersetzung der deutschen Gerichte mit der Menschenrechtskonvention (MRK) spurbar. Damit nimmt auch der Einfluss der Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofes fur Menschenrechte (EuGMR) zu. Die Arbeit zeigt anhand der Rechtsprechung des EuGMR auf, inwieweit das Zivilprozessrecht mit der Konvention vereinbar ist und welche Moeglichkeiten dem Zivilrichter zur Verfugung stehen, um bei der Anwendung zivilprozessualer Normen die Anforderungen der konventionsrechtlichen Garantien sicherzustellen. Es wird allerdings auch deutlich, auf welche Grenzen er hierbei stoesst. Mittelpunkt sind die Garantien des Art. 6 MRK und ihre Einflussnahme auf das zivilprozessuale Verfahren, jedoch wurden auch die aus den materiellen Konventionsrechten resultierenden prozessualen Konsequenzen berucksichtigt.
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In den letzten Jahren ist eine zunehmende Auseinandersetzung der deutschen Gerichte mit der Menschenrechtskonvention (MRK) spurbar. Damit nimmt auch der Einfluss der Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofes fur Menschenrechte (EuGMR) zu. Die Arbeit zeigt anhand der Rechtsprechung des EuGMR auf, inwieweit das Zivilprozessrecht mit der Konvention vereinbar ist und welche Moeglichkeiten dem Zivilrichter zur Verfugung stehen, um bei der Anwendung zivilprozessualer Normen die Anforderungen der konventionsrechtlichen Garantien sicherzustellen. Es wird allerdings auch deutlich, auf welche Grenzen er hierbei stoesst. Mittelpunkt sind die Garantien des Art. 6 MRK und ihre Einflussnahme auf das zivilprozessuale Verfahren, jedoch wurden auch die aus den materiellen Konventionsrechten resultierenden prozessualen Konsequenzen berucksichtigt.