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Der gesetzliche Guterstand der Zugewinngemeinschaft bestimmt fur die Berechnung des Zugewinns in 1374 Abs. 1, 2. Halbs. BGB den Ausschluss eines defizitaren Anfangsvermoegens. Die rechtspolitische Fragwurdigkeit der darin liegenden Begunstigung des vorehelich uberschuldeten Ehegatten ist haufig betont und ihre Verfassungsmassigkeit vereinzelt angezweifelt worden. Unter besonderer Berucksichtigung des festgestellten Grundgedankens der Zugewinngemeinschaft wird die Vorschrift in samtlichen Fallkonstellationen auf ihre Systemgerechtigkeit und Vereinbarkeit mit den Verfassungsbestimmungen untersucht. Es schliesst sich eine Eroerterung der Korrekturmoeglichkeiten zur Vermeidung des gesetzlich vorgegebenen Ergebnisses sowie ein Vergleich mit auslandischen Regelungen an. Die Ergebnisse der Arbeit munden in einem Gesetzesvorschlag.
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Der gesetzliche Guterstand der Zugewinngemeinschaft bestimmt fur die Berechnung des Zugewinns in 1374 Abs. 1, 2. Halbs. BGB den Ausschluss eines defizitaren Anfangsvermoegens. Die rechtspolitische Fragwurdigkeit der darin liegenden Begunstigung des vorehelich uberschuldeten Ehegatten ist haufig betont und ihre Verfassungsmassigkeit vereinzelt angezweifelt worden. Unter besonderer Berucksichtigung des festgestellten Grundgedankens der Zugewinngemeinschaft wird die Vorschrift in samtlichen Fallkonstellationen auf ihre Systemgerechtigkeit und Vereinbarkeit mit den Verfassungsbestimmungen untersucht. Es schliesst sich eine Eroerterung der Korrekturmoeglichkeiten zur Vermeidung des gesetzlich vorgegebenen Ergebnisses sowie ein Vergleich mit auslandischen Regelungen an. Die Ergebnisse der Arbeit munden in einem Gesetzesvorschlag.