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Bei Vertragsabschlussen im internationalen Handelsverkehr spielt das Dokumentenakkreditiv, welches durch die ERA der Internationalen Handelskammer weitgehend geregelt ist, nach wie vor eine grosse Rolle. Bei seiner Abwicklung und Durchfuhrung entstehen allerdings nicht selten spezifische Fragen, die durch den Ruckgriff auf die nationale Rechtsordnung geloest werden. Diese Arbeit befasst sich anhand der Rechtsvergleichung zwischen dem deutschen und dem schweizerisch/turkischen Recht mit der Frage, ob und welche Einwendungen die Akkreditivbank bzw. Korrespondenzbank dem Begunstigten entgegensetzen kann. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Problematik des Rechtsmissbrauchseinwandes. Daruber hinaus werden verfahrensrechtliche Probleme des einstweiligen Rechtsschutzes einer Analyse unterzogen. Schliesslich wird auf die fur das Akkreditivgeschaft relevanten international-privatrechtlichen Fragen eingegangen.
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Bei Vertragsabschlussen im internationalen Handelsverkehr spielt das Dokumentenakkreditiv, welches durch die ERA der Internationalen Handelskammer weitgehend geregelt ist, nach wie vor eine grosse Rolle. Bei seiner Abwicklung und Durchfuhrung entstehen allerdings nicht selten spezifische Fragen, die durch den Ruckgriff auf die nationale Rechtsordnung geloest werden. Diese Arbeit befasst sich anhand der Rechtsvergleichung zwischen dem deutschen und dem schweizerisch/turkischen Recht mit der Frage, ob und welche Einwendungen die Akkreditivbank bzw. Korrespondenzbank dem Begunstigten entgegensetzen kann. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Problematik des Rechtsmissbrauchseinwandes. Daruber hinaus werden verfahrensrechtliche Probleme des einstweiligen Rechtsschutzes einer Analyse unterzogen. Schliesslich wird auf die fur das Akkreditivgeschaft relevanten international-privatrechtlichen Fragen eingegangen.