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Welchem rechtlichen Regelungsrahmen unterliegt der Erwerb einer Versicherungsgesellschaft durch offentliches Ubernahmeangebot? Im Zuge der Konsolidierung auf dem Markt fur Finanzdienstleistungsunternehmen konnen zukunftig auch Versicherungsunternehmen zu Zielen offentlicher Ubernahmeangebote werden. Die Eigenarten dieser Transaktionsform, insbesondere die ubliche Art der Finanzierung uber Wirtschaftsguter der Zielgesellschaft, konnten die besondere Aufmerksamkeit der Versicherungsaufsicht wecken. In der Studie werden der Ubernahmekodex, der Entwurf eines Gesetzes fur Unternehmensubernahmen (1997) und der Europaische Takeover Richtlinienvorschlag (1997) ebenso analysiert wie die aufsichtsrechtlichen Eingriffsmoglichkeiten nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).
Parallel dazu wird das versicherungsaufsichtsrechtliche Eingriffsinstrumentarium in einer der massgebenden Jurisdiktionen der USA, im Bundesstaat Kalifornien uberpruft. Die Ergebnisse zum deutschen und amerikanischen Teil werden abschliessend verglichen.
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Welchem rechtlichen Regelungsrahmen unterliegt der Erwerb einer Versicherungsgesellschaft durch offentliches Ubernahmeangebot? Im Zuge der Konsolidierung auf dem Markt fur Finanzdienstleistungsunternehmen konnen zukunftig auch Versicherungsunternehmen zu Zielen offentlicher Ubernahmeangebote werden. Die Eigenarten dieser Transaktionsform, insbesondere die ubliche Art der Finanzierung uber Wirtschaftsguter der Zielgesellschaft, konnten die besondere Aufmerksamkeit der Versicherungsaufsicht wecken. In der Studie werden der Ubernahmekodex, der Entwurf eines Gesetzes fur Unternehmensubernahmen (1997) und der Europaische Takeover Richtlinienvorschlag (1997) ebenso analysiert wie die aufsichtsrechtlichen Eingriffsmoglichkeiten nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).
Parallel dazu wird das versicherungsaufsichtsrechtliche Eingriffsinstrumentarium in einer der massgebenden Jurisdiktionen der USA, im Bundesstaat Kalifornien uberpruft. Die Ergebnisse zum deutschen und amerikanischen Teil werden abschliessend verglichen.