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Nach Schatzungen von Verbraucherschutzern haben ca. 500.000 Menschen im Bundesgebiet kein Girokonto, obwohl sie einen solchen Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr zur Teilnahme am modernen Wirtschaftsleben dringend benotigen.
Diese Arbeit geht der Frage nach, ob die Betroffenen eines Rechts auf ein Girokonto als eine Art wirtschaftliches Grundrecht bedurfen. Dabei ist zu klaren, ob der Zugang der Verbraucher zum bargeldlosen Zahlungsverkehr ausreichend gewahrleistet ist oder ob dieser Zugang erst noch durch die Schaffung eines Rechts auf ein Girokonto oder durch andere Massnahmen sichergestellt werden muss.
Das Problem des Rechts auf ein Girokonto wird dabei in Bezug zum System des Verbraucherschutzes gegenuber Banken gesetzt. Es wird untersucht, ob es sich hierbei uberhaupt um ein Verbraucherschutzproblem handelt oder ob sich der fehlende Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr als soziales Problem begreifen und losen lasst.
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Nach Schatzungen von Verbraucherschutzern haben ca. 500.000 Menschen im Bundesgebiet kein Girokonto, obwohl sie einen solchen Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr zur Teilnahme am modernen Wirtschaftsleben dringend benotigen.
Diese Arbeit geht der Frage nach, ob die Betroffenen eines Rechts auf ein Girokonto als eine Art wirtschaftliches Grundrecht bedurfen. Dabei ist zu klaren, ob der Zugang der Verbraucher zum bargeldlosen Zahlungsverkehr ausreichend gewahrleistet ist oder ob dieser Zugang erst noch durch die Schaffung eines Rechts auf ein Girokonto oder durch andere Massnahmen sichergestellt werden muss.
Das Problem des Rechts auf ein Girokonto wird dabei in Bezug zum System des Verbraucherschutzes gegenuber Banken gesetzt. Es wird untersucht, ob es sich hierbei uberhaupt um ein Verbraucherschutzproblem handelt oder ob sich der fehlende Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr als soziales Problem begreifen und losen lasst.