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Die Arbeit befasst sich mit den Moglichkeiten und Grenzen einer dezentralen Bearbeitung von EG-kartellrechtlichen Fallen durch die nationalen Kartellbehorden. Zunachst wird eine Dezentralisierung de lege lata untersucht. Insbesondere wird die Bekanntmachung der Kommission -uber die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Wettbewerbsbehorden der Mitgliedstaaten bei der Bearbeitung von Fallen im Anwendungsbereich der Artikel 85 und 86 EG-Vertrag- kritisch gewurdigt. Derzeit ist vor allem eine Bearbeitung von bei der Kommission angemeldeten Verfahren problematisch. Die Bekanntmachung stellt insoweit keine zufriedenstellende Losung dar. Es wird daher vorgeschlagen, langfristig eine Freistellungsbefugnis der nationalen Behorden anzustreben. Insgesamt setzt sich die Arbeit mit moglichen Zuteilungskriterien fur die Arbeitsaufteilung auseinander. Insoweit werden vor allem die Grenzen der nationalen Ermittlungsbefugnisse und die Reichweite von nationalen Entscheidungen problematisiert. Letztlich ist eine Formulierung von Zuteilungskriterien davon abhangig, wie sich die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behorden und der Kommission entwickelt.
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Die Arbeit befasst sich mit den Moglichkeiten und Grenzen einer dezentralen Bearbeitung von EG-kartellrechtlichen Fallen durch die nationalen Kartellbehorden. Zunachst wird eine Dezentralisierung de lege lata untersucht. Insbesondere wird die Bekanntmachung der Kommission -uber die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Wettbewerbsbehorden der Mitgliedstaaten bei der Bearbeitung von Fallen im Anwendungsbereich der Artikel 85 und 86 EG-Vertrag- kritisch gewurdigt. Derzeit ist vor allem eine Bearbeitung von bei der Kommission angemeldeten Verfahren problematisch. Die Bekanntmachung stellt insoweit keine zufriedenstellende Losung dar. Es wird daher vorgeschlagen, langfristig eine Freistellungsbefugnis der nationalen Behorden anzustreben. Insgesamt setzt sich die Arbeit mit moglichen Zuteilungskriterien fur die Arbeitsaufteilung auseinander. Insoweit werden vor allem die Grenzen der nationalen Ermittlungsbefugnisse und die Reichweite von nationalen Entscheidungen problematisiert. Letztlich ist eine Formulierung von Zuteilungskriterien davon abhangig, wie sich die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behorden und der Kommission entwickelt.