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Diese Arbeit versucht, den verfassungs- und europarechtlichen Rahmen der Rundfunkveranstaltung ganz grundsatzlich zu systematisieren und konkrete Berechtigungen der privaten Veranstalter innerhalb des geltenden Zulassungsverfahrens herauszuarbeiten. Behandelt werden originare Veranstaltungsrechte im Sinne einer Rundfunkveranstaltungsfreiheit, aber auch Anspruche auf die Zuweisung von technischen Ubertragungskapazitaten. Schliesslich wird auf Rechte der Bewerber im Falle der Ausschreibung von knappen Ubertragungsmoglichkeiten eingegangen. Dabei setzt sich der Verfasser kritisch mit der Ausgestaltungsdogmatik des Bundesverfassungsgerichts auseinander und befasst sich eingehend mit dem Begriff der -allgemeinen Gesetze- des Art. 5 Abs. 2 GG. Systematisch analysiert wird daneben die Struktur der Grundfreiheiten des EG-Vertrags und Art. 10 der Europaischen Menschenrechtskonvention. Die Arbeit wurde mit dem Forderpreis der Dr. Feldbausch-Stiftung des Jahres 1998 fur wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet des Rundfunkrechts und der Rundfunkokonomie ausgezeichnet.
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Diese Arbeit versucht, den verfassungs- und europarechtlichen Rahmen der Rundfunkveranstaltung ganz grundsatzlich zu systematisieren und konkrete Berechtigungen der privaten Veranstalter innerhalb des geltenden Zulassungsverfahrens herauszuarbeiten. Behandelt werden originare Veranstaltungsrechte im Sinne einer Rundfunkveranstaltungsfreiheit, aber auch Anspruche auf die Zuweisung von technischen Ubertragungskapazitaten. Schliesslich wird auf Rechte der Bewerber im Falle der Ausschreibung von knappen Ubertragungsmoglichkeiten eingegangen. Dabei setzt sich der Verfasser kritisch mit der Ausgestaltungsdogmatik des Bundesverfassungsgerichts auseinander und befasst sich eingehend mit dem Begriff der -allgemeinen Gesetze- des Art. 5 Abs. 2 GG. Systematisch analysiert wird daneben die Struktur der Grundfreiheiten des EG-Vertrags und Art. 10 der Europaischen Menschenrechtskonvention. Die Arbeit wurde mit dem Forderpreis der Dr. Feldbausch-Stiftung des Jahres 1998 fur wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet des Rundfunkrechts und der Rundfunkokonomie ausgezeichnet.