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Bei dem seit 1987 im deutschen Fernsehen durchgefuhrten Tele-Shopping handelt es sich um eine Verkaufssendung, in der den Zuschauern Waren oder Dienstleistungen durch Moderatoren oder Werbefilme, u. U. aufgelockert durch Unterhaltungseinlagen, vorgestellt werden, woran sich die Aufforderung schliesst, diese unter der eingeblendeten Telefonnummer zu bestellen. Der Autor geht der Frage nach, ob die gesetzlichen Regelungen des Rundfunkstaatsvertrages - insbesondere Kennzeichnungs- und Trennungsgebot, zeitliche Einschrankung pro Tag, Verbot von Tele-Shopping im oeffentlich-rechtlichen Rundfunk und Verbot des Auftritts privater Sender als Vertragspartner - mit der in Art. 5 GG gewahrleisteten Meinungs- und Rundfunkfreiheit zu vereinbaren sind. Anschliessend werden die Form des Vertragsabschlusses sowie die hierbei zu beachtenden Regelungen bezuglich des Widerrufsrechts, AGBG, Ladenschlusses, der Sonntagsruhe sowie des Wettbewerbsrechts untersucht.
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Bei dem seit 1987 im deutschen Fernsehen durchgefuhrten Tele-Shopping handelt es sich um eine Verkaufssendung, in der den Zuschauern Waren oder Dienstleistungen durch Moderatoren oder Werbefilme, u. U. aufgelockert durch Unterhaltungseinlagen, vorgestellt werden, woran sich die Aufforderung schliesst, diese unter der eingeblendeten Telefonnummer zu bestellen. Der Autor geht der Frage nach, ob die gesetzlichen Regelungen des Rundfunkstaatsvertrages - insbesondere Kennzeichnungs- und Trennungsgebot, zeitliche Einschrankung pro Tag, Verbot von Tele-Shopping im oeffentlich-rechtlichen Rundfunk und Verbot des Auftritts privater Sender als Vertragspartner - mit der in Art. 5 GG gewahrleisteten Meinungs- und Rundfunkfreiheit zu vereinbaren sind. Anschliessend werden die Form des Vertragsabschlusses sowie die hierbei zu beachtenden Regelungen bezuglich des Widerrufsrechts, AGBG, Ladenschlusses, der Sonntagsruhe sowie des Wettbewerbsrechts untersucht.