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Im Rahmen der Psychotherapie geschieht es immer wieder, dass sich die Patientin in den Therapeuten -verliebt-. Auf diese Ubertragungsliebe darf sich der Therapeut nicht einlassen. Er muss abstinent bleiben. Bei einem Verstoss gegen den Abstinenzgrundsatz scheitert nicht nur die Therapie, sondern die Patientin erleidet auch erhebliche gesundheitliche Beeintrachtigungen. Die Arbeit beschaftigt sich mit der Frage, ob dieser Sachverhalt sexualstrafrechtlich erfasst werden kann. Sie fuhrt dabei zunachst in die psychotherapeutischen Grundlagen ein. Der rechtliche Hauptteil hat seinen Schwerpunkt in den Tatbestanden der Vergewaltigung und des Sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfahiger, die auch nach Erlass des 174 c StGB (Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhaltnisses) eigenstandige Bedeutung haben konnen.
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Im Rahmen der Psychotherapie geschieht es immer wieder, dass sich die Patientin in den Therapeuten -verliebt-. Auf diese Ubertragungsliebe darf sich der Therapeut nicht einlassen. Er muss abstinent bleiben. Bei einem Verstoss gegen den Abstinenzgrundsatz scheitert nicht nur die Therapie, sondern die Patientin erleidet auch erhebliche gesundheitliche Beeintrachtigungen. Die Arbeit beschaftigt sich mit der Frage, ob dieser Sachverhalt sexualstrafrechtlich erfasst werden kann. Sie fuhrt dabei zunachst in die psychotherapeutischen Grundlagen ein. Der rechtliche Hauptteil hat seinen Schwerpunkt in den Tatbestanden der Vergewaltigung und des Sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfahiger, die auch nach Erlass des 174 c StGB (Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhaltnisses) eigenstandige Bedeutung haben konnen.