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Um die Untersuchungsmaxime im Verwaltungsprozess hat man in den letzten Jahren grossen literarischen Aufwand betrieben. Die Auseinandersetzung mit den geschichtlichen Grundlagen dieses Prozessrechtsinstituts ist dabei jedoch vernachlassigt worden. Die Arbeit geht der Frage nach, warum die Untersuchungsmaxime Teil des Verwaltungsprozesses wurde und in welcher Weise sie im fruhen Verwaltungsprozessrecht durchgefuhrt wurde. Im Mittelpunkt stehen dabei Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur des preussischen Verwaltungsstreitverfahrens. Die historische Perspektive gibt Anlass, die Annahme, die Untersuchungsmaxime in ihrer heutigen Form sei bewahrter Grundsatz und wesentliches Konstruktionsprinzip des Verwaltungsprozessrechts, zu uberdenken.
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Um die Untersuchungsmaxime im Verwaltungsprozess hat man in den letzten Jahren grossen literarischen Aufwand betrieben. Die Auseinandersetzung mit den geschichtlichen Grundlagen dieses Prozessrechtsinstituts ist dabei jedoch vernachlassigt worden. Die Arbeit geht der Frage nach, warum die Untersuchungsmaxime Teil des Verwaltungsprozesses wurde und in welcher Weise sie im fruhen Verwaltungsprozessrecht durchgefuhrt wurde. Im Mittelpunkt stehen dabei Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur des preussischen Verwaltungsstreitverfahrens. Die historische Perspektive gibt Anlass, die Annahme, die Untersuchungsmaxime in ihrer heutigen Form sei bewahrter Grundsatz und wesentliches Konstruktionsprinzip des Verwaltungsprozessrechts, zu uberdenken.