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Die Sammlung Liechtenstein ist eine der grossten privaten Kunstsammlungen der Welt und befindet sich im Eigentum der Fursten von Liechtenstein. Die Sammlung, die sich bis zum Zweiten Weltkrieg in Wien befand, steht seit 1938 unter osterreichischem Denkmalschutz. Sie wurde 1944/45 entgegen den Bestimmungen des osterreichischen Ausfuhrverbotsgesetzes nach Vaduz gebracht. Osterreich erhebt bis heute einen Anspruch auf Ruckstellung der Sammlung nach Wien. Neben einem historischen Abriss der Sammlung und der Beurteilung der volkerrechtlichen Exterritorialitat der Fursten von Liechtenstein in Osterreich werden die Stellung der Sammlung unter Denkmalschutz, die zum Teil erfolgte Erteilung der Ausfuhrbewilligung sowie die jahrelangen Bemuhungen der osterreichischen Behorden um eine Ruckfuhrung der Sammlung von Vaduz nach Wien erortert. Der Autor nimmt eine kritische Beurteilung der Anwendung des osterreichischen Denkmalschutzgesetzes und Ausfuhrverbotsgesetzes wahrend der nationalsozialistischen Periode vor und stellt die Frage, wieweit Verwaltungsakte aus dieser Zeit auch nach 1945 rechtswirksam sind. Im Anhang sind die wichtigsten Dokumente, Briefe und Gutachten zu diesem Fall angefuhrt.
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Die Sammlung Liechtenstein ist eine der grossten privaten Kunstsammlungen der Welt und befindet sich im Eigentum der Fursten von Liechtenstein. Die Sammlung, die sich bis zum Zweiten Weltkrieg in Wien befand, steht seit 1938 unter osterreichischem Denkmalschutz. Sie wurde 1944/45 entgegen den Bestimmungen des osterreichischen Ausfuhrverbotsgesetzes nach Vaduz gebracht. Osterreich erhebt bis heute einen Anspruch auf Ruckstellung der Sammlung nach Wien. Neben einem historischen Abriss der Sammlung und der Beurteilung der volkerrechtlichen Exterritorialitat der Fursten von Liechtenstein in Osterreich werden die Stellung der Sammlung unter Denkmalschutz, die zum Teil erfolgte Erteilung der Ausfuhrbewilligung sowie die jahrelangen Bemuhungen der osterreichischen Behorden um eine Ruckfuhrung der Sammlung von Vaduz nach Wien erortert. Der Autor nimmt eine kritische Beurteilung der Anwendung des osterreichischen Denkmalschutzgesetzes und Ausfuhrverbotsgesetzes wahrend der nationalsozialistischen Periode vor und stellt die Frage, wieweit Verwaltungsakte aus dieser Zeit auch nach 1945 rechtswirksam sind. Im Anhang sind die wichtigsten Dokumente, Briefe und Gutachten zu diesem Fall angefuhrt.