Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
Das -Maastricht–Urteil des Bundesverfassungsgerichts erregte Aufsehen. Vielbeachtet - und kritisiert - wurde seine Auswirkung auf den europaischen Einigungsprozess. Die prozessrechtliche Seite des Urteils fand hingegen kaum Interesse. Soll der einzelne im Wege einer Popularklage das Bundesverfassungsgericht einschalten konnen? Die Zulassigkeit eines Rechtsbehelfs zum Bundesverfassungsgericht beantwortet die Frage: -Quis iudicabit?-. Die Forderung nach -judicial self-restraint- verstellt die eigentliche Problematik, namlich strukturelles Versagen des Bundestages und Machtverlagerung hin zur Bundesregierung - uber den Bereich -Europa- hinaus. Daher ist das Bundesverfassungsgericht gehalten - dies die These - kompensatorisch Aufgaben des Bundestages zu ubernehmen. In Notsituationen ist es verfassungsrechtlich verpflichtet, aktiv zu werden. Im Falle -Maastrichts- war die deutsche Staatlichkeit und damit der Kern der Verfassung nach Art. 20 i.V.m. 79 Abs. 3 GG akut gefahrdet und daher ein richterliches Einschreiten geboten.
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
Das -Maastricht–Urteil des Bundesverfassungsgerichts erregte Aufsehen. Vielbeachtet - und kritisiert - wurde seine Auswirkung auf den europaischen Einigungsprozess. Die prozessrechtliche Seite des Urteils fand hingegen kaum Interesse. Soll der einzelne im Wege einer Popularklage das Bundesverfassungsgericht einschalten konnen? Die Zulassigkeit eines Rechtsbehelfs zum Bundesverfassungsgericht beantwortet die Frage: -Quis iudicabit?-. Die Forderung nach -judicial self-restraint- verstellt die eigentliche Problematik, namlich strukturelles Versagen des Bundestages und Machtverlagerung hin zur Bundesregierung - uber den Bereich -Europa- hinaus. Daher ist das Bundesverfassungsgericht gehalten - dies die These - kompensatorisch Aufgaben des Bundestages zu ubernehmen. In Notsituationen ist es verfassungsrechtlich verpflichtet, aktiv zu werden. Im Falle -Maastrichts- war die deutsche Staatlichkeit und damit der Kern der Verfassung nach Art. 20 i.V.m. 79 Abs. 3 GG akut gefahrdet und daher ein richterliches Einschreiten geboten.