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Die Vertretung der Interessen von Arbeitnehmern wird in Deutschland nicht nur durch die Gewerkschaften, sondern auch durch gesetzlich geschaffene Instanzen, die Betriebsrate, verwirklicht. Deren Existenz und Aufgaben beruhen auf unterschiedlichen Grundlagen. Wahrend die Gewerkschaften als freie Zusammenschlusse von Arbeitnehmern Ausdruck der durch Art. 9 Abs. 3 GG garantierten Koalitionsfreiheit sind, werden die Betriebsrate fur die Beschaftigten des jeweiligen Betriebs und im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags tatig. Da beide Arbeitnehmervertretungen mit der Forderung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen betraut sind, stehen sie hinsichtlich ihrer betriebsbezogenen Arbeit in einem Konkurrenzverhaltnis. Die Arbeit untersucht deshalb die einzelnen Bereiche betrieblicher Arbeitnehmervertretung, auf denen sich Gewerkschaften und Betriebsrate begegnen konnen.
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Die Vertretung der Interessen von Arbeitnehmern wird in Deutschland nicht nur durch die Gewerkschaften, sondern auch durch gesetzlich geschaffene Instanzen, die Betriebsrate, verwirklicht. Deren Existenz und Aufgaben beruhen auf unterschiedlichen Grundlagen. Wahrend die Gewerkschaften als freie Zusammenschlusse von Arbeitnehmern Ausdruck der durch Art. 9 Abs. 3 GG garantierten Koalitionsfreiheit sind, werden die Betriebsrate fur die Beschaftigten des jeweiligen Betriebs und im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags tatig. Da beide Arbeitnehmervertretungen mit der Forderung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen betraut sind, stehen sie hinsichtlich ihrer betriebsbezogenen Arbeit in einem Konkurrenzverhaltnis. Die Arbeit untersucht deshalb die einzelnen Bereiche betrieblicher Arbeitnehmervertretung, auf denen sich Gewerkschaften und Betriebsrate begegnen konnen.