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Zahlreiche Aufgabenverlagerungen von der Legislative auf die Exekutive und der -weltweite Siegeszug- der Ombudsmann-Institution werfen in Deutschland von neuem die Frage nach der Effizienz der bestehenden Kontroll- und Rechtsschutzeinrichtungen auf. Mit dem Aufzeigen der Kritikpunkte am deutschen Petitionswesen unterstreicht der Verfasser das Bedurfnis nach Aufnahme eines Ombudsmanns auch in das Grundgesetz. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Aufnahme stellen sich im Rahmen einer umfangreichen Untersuchung als haltlos dar. Die gewonnenen Erkenntnisse verwertet der Autor mit Hilfe der Auseinandersetzung mit dem danischen Ombudsmann, dem Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages und nicht zuletzt mit dem unlangst eingefuhrten Europaischen Burgerbeauftragten in dem Entwurf eines Bundesgesetzes.
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Zahlreiche Aufgabenverlagerungen von der Legislative auf die Exekutive und der -weltweite Siegeszug- der Ombudsmann-Institution werfen in Deutschland von neuem die Frage nach der Effizienz der bestehenden Kontroll- und Rechtsschutzeinrichtungen auf. Mit dem Aufzeigen der Kritikpunkte am deutschen Petitionswesen unterstreicht der Verfasser das Bedurfnis nach Aufnahme eines Ombudsmanns auch in das Grundgesetz. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Aufnahme stellen sich im Rahmen einer umfangreichen Untersuchung als haltlos dar. Die gewonnenen Erkenntnisse verwertet der Autor mit Hilfe der Auseinandersetzung mit dem danischen Ombudsmann, dem Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages und nicht zuletzt mit dem unlangst eingefuhrten Europaischen Burgerbeauftragten in dem Entwurf eines Bundesgesetzes.