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Das Krankenhausrecht ist durch die mehrstufige Gesundheitsreform tiefgreifend verandert worden. Im Vordergrund stehen die Einfuhrung leistungsbezogener Pflegesatze und die Neuordnung der Rechtsbeziehungen zwischen Krankenhausern und Krankenkassen. Dem Versorgungsauftrag des Krankenhauses kommt dabei in den verschiedenen Regelungsbereichen eine zentrale Bedeutung zu. Die Arbeit untersucht die Funktionen des Versorgungsauftrags im Krankenhausrecht und die Moglichkeiten zur Bestimmung des Inhalts des Versorgungsauftrags eines Plankrankenhauses. Sie stellt die Zusammenhange zwischen dem Krankenhausfinanzierungsgesetz, der Bundespflegesatzverordnung, dem Funften Buch Sozialgesetzbuch und den Krankenhausgesetzen der Lander systematisch dar. Es zeigt sich, dass der Versorgungsauftrag eines Plankrankenhauses im Einzelfall nicht so hinreichend bestimmt werden kann, dass eine sachgerechte Anwendung der darauf bezogenen Regelungen des Krankenhausrechts moglich ist.
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Das Krankenhausrecht ist durch die mehrstufige Gesundheitsreform tiefgreifend verandert worden. Im Vordergrund stehen die Einfuhrung leistungsbezogener Pflegesatze und die Neuordnung der Rechtsbeziehungen zwischen Krankenhausern und Krankenkassen. Dem Versorgungsauftrag des Krankenhauses kommt dabei in den verschiedenen Regelungsbereichen eine zentrale Bedeutung zu. Die Arbeit untersucht die Funktionen des Versorgungsauftrags im Krankenhausrecht und die Moglichkeiten zur Bestimmung des Inhalts des Versorgungsauftrags eines Plankrankenhauses. Sie stellt die Zusammenhange zwischen dem Krankenhausfinanzierungsgesetz, der Bundespflegesatzverordnung, dem Funften Buch Sozialgesetzbuch und den Krankenhausgesetzen der Lander systematisch dar. Es zeigt sich, dass der Versorgungsauftrag eines Plankrankenhauses im Einzelfall nicht so hinreichend bestimmt werden kann, dass eine sachgerechte Anwendung der darauf bezogenen Regelungen des Krankenhausrechts moglich ist.