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Seit Beginn der achtziger Jahre setzen Banken und Versicherungen verstarkt auf Allfinanz-Strategien zur Vergrosserung ihrer Anteile am Finanzmarkt. Die Umsetzung dieser Strategien in sogenannten Finanzkonglomeraten fuhrt zur Entstehung von Risiken, die zur Zeit gesetzgeberisch noch nicht erfasst sind. Vor diesem Hintergrund untersucht die Abhandlung aus rechtswissenschaftlicher Sicht unter Ruckgriff auf Erkenntnisse der Wirtschaftswissenschaften sowohl die Notwendigkeit als auch die Moglichkeit, die Staatsaufsicht uber Kreditinstitute und Versicherungen zu vereinheitlichen bzw. zu modifizieren. Der Verfasser gelangt zu dem Ergebnis, dass den existierenden Regelungswerken - Kreditwesengesetz und Versicherungsaufsichtsgesetz - ein neu zu schaffendes -Gesetz uber die Beaufsichtigung der Finanzkonglomerate- zur Seite gestellt werden sollte. Der vorgelegte Entwurf beinhaltet Regelungen hinsichtlich der Erfassung konglomeratsspezifischer Risiken sowie der Zusammenarbeit der Aufsichtsamter.
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Seit Beginn der achtziger Jahre setzen Banken und Versicherungen verstarkt auf Allfinanz-Strategien zur Vergrosserung ihrer Anteile am Finanzmarkt. Die Umsetzung dieser Strategien in sogenannten Finanzkonglomeraten fuhrt zur Entstehung von Risiken, die zur Zeit gesetzgeberisch noch nicht erfasst sind. Vor diesem Hintergrund untersucht die Abhandlung aus rechtswissenschaftlicher Sicht unter Ruckgriff auf Erkenntnisse der Wirtschaftswissenschaften sowohl die Notwendigkeit als auch die Moglichkeit, die Staatsaufsicht uber Kreditinstitute und Versicherungen zu vereinheitlichen bzw. zu modifizieren. Der Verfasser gelangt zu dem Ergebnis, dass den existierenden Regelungswerken - Kreditwesengesetz und Versicherungsaufsichtsgesetz - ein neu zu schaffendes -Gesetz uber die Beaufsichtigung der Finanzkonglomerate- zur Seite gestellt werden sollte. Der vorgelegte Entwurf beinhaltet Regelungen hinsichtlich der Erfassung konglomeratsspezifischer Risiken sowie der Zusammenarbeit der Aufsichtsamter.