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Das Buch befasst sich mit der Uberlassung von sogenannter Shareware, Freeware und Public Domain Software. Dabei handelt es sich um Sonderformen der Softwareuberlassung, deren Gemeinsamkeit darin besteht, dass ein Kopieren der Programme und eine Weitergabe an Dritte grundsatzlich erlaubt und auch erwunscht ist. Die Abhandlung nimmt in kritischer Auseinandersetzung mit Rechtsprechung und Literatur eine schuldrechtliche Einordnung der zugrundeliegenden Vertragsverhaltnisse vor und beschaftigt sich zudem mit Fragen der Gewahrleistung und der Inhaltskontrolle von haufig verwandten Allgemeinen Geschaftsbedingungen. Gleichzeitig wird besonderes Augenmerk auf die einschlagigen Bestimmungen der 69a ff. UrhG gerichtet. Daraus ergibt sich zugleich ein wichtiger Beitrag zur dogmatischen Einordnung und Kommentierung des bislang noch wenig beachteten 69d Abs. 1 UrhG.
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Das Buch befasst sich mit der Uberlassung von sogenannter Shareware, Freeware und Public Domain Software. Dabei handelt es sich um Sonderformen der Softwareuberlassung, deren Gemeinsamkeit darin besteht, dass ein Kopieren der Programme und eine Weitergabe an Dritte grundsatzlich erlaubt und auch erwunscht ist. Die Abhandlung nimmt in kritischer Auseinandersetzung mit Rechtsprechung und Literatur eine schuldrechtliche Einordnung der zugrundeliegenden Vertragsverhaltnisse vor und beschaftigt sich zudem mit Fragen der Gewahrleistung und der Inhaltskontrolle von haufig verwandten Allgemeinen Geschaftsbedingungen. Gleichzeitig wird besonderes Augenmerk auf die einschlagigen Bestimmungen der 69a ff. UrhG gerichtet. Daraus ergibt sich zugleich ein wichtiger Beitrag zur dogmatischen Einordnung und Kommentierung des bislang noch wenig beachteten 69d Abs. 1 UrhG.