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Angesichts der Liberalisierung von Post und Telekommunikation sind neue Mechanismen zur Sicherung einer flachendeckenden Grundversorgung erforderlich. Die als Universaldienst bezeichnete Grundversorgung wird hinsichtlich ihrer Grundideen und moglicher Umsetzungen speziell fur den Bereich der Telekommunikation untersucht. Die Finanzierung des Universaldienstes soll zukunftig durch die Erhebung einer Universaldienstleistungsabgabe sichergestellt werden. Schwerpunktmassig beschaftigt sich die Arbeit neben der begrifflichen Einordnung der Abgabe in das bestehende Abgabensystem vor allem mit der Frage, ob die Abgabenregelung des Telekommunikationsgesetzes mit den finanzverfassungsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes vereinbar ist. Dabei kommt dem Umstand, dass der Universaldienst allgemeine Staatsaufgabe ist, sowie der Trennung von formellem Abgabenschuldner und materiell Endbetroffenem massgebliche Bedeutung zu.
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Angesichts der Liberalisierung von Post und Telekommunikation sind neue Mechanismen zur Sicherung einer flachendeckenden Grundversorgung erforderlich. Die als Universaldienst bezeichnete Grundversorgung wird hinsichtlich ihrer Grundideen und moglicher Umsetzungen speziell fur den Bereich der Telekommunikation untersucht. Die Finanzierung des Universaldienstes soll zukunftig durch die Erhebung einer Universaldienstleistungsabgabe sichergestellt werden. Schwerpunktmassig beschaftigt sich die Arbeit neben der begrifflichen Einordnung der Abgabe in das bestehende Abgabensystem vor allem mit der Frage, ob die Abgabenregelung des Telekommunikationsgesetzes mit den finanzverfassungsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes vereinbar ist. Dabei kommt dem Umstand, dass der Universaldienst allgemeine Staatsaufgabe ist, sowie der Trennung von formellem Abgabenschuldner und materiell Endbetroffenem massgebliche Bedeutung zu.