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Infolge der Sakularisation und des damit eingeleiteten Untergangs des Heiligen Romischen Reiches hatten die alten Strukturen der Reichskirche aufgehort zu existieren. Die erste Halfte des 19. Jahrhunderts war deshalb besonders gepragt von den Spannungen und Kampfen um die Neugestaltung des Verhaltnisses zwischen staatlicher und kirchlicher Ordnung. In dieser Zeit des Umbruchs entwickelte Wilhelm Traugott Krug auf der Grundlage des Naturrechts ein -(Staats-)Kirchenrecht nach Grundsatzen der Vernunft-, welches allgemeingultig die rechtliche Stellung der Kirchen und Religionsgemeinschaften im Staat bestimmen sollte. Ausgehend vom Staatskirchenrecht in Krugs sachsischer Heimat untersucht diese Arbeit Krugs Losungsansatz unter besonderer Berucksichtigung seines Eintretens fur Glaubens- und Gewissensfreiheit.
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Infolge der Sakularisation und des damit eingeleiteten Untergangs des Heiligen Romischen Reiches hatten die alten Strukturen der Reichskirche aufgehort zu existieren. Die erste Halfte des 19. Jahrhunderts war deshalb besonders gepragt von den Spannungen und Kampfen um die Neugestaltung des Verhaltnisses zwischen staatlicher und kirchlicher Ordnung. In dieser Zeit des Umbruchs entwickelte Wilhelm Traugott Krug auf der Grundlage des Naturrechts ein -(Staats-)Kirchenrecht nach Grundsatzen der Vernunft-, welches allgemeingultig die rechtliche Stellung der Kirchen und Religionsgemeinschaften im Staat bestimmen sollte. Ausgehend vom Staatskirchenrecht in Krugs sachsischer Heimat untersucht diese Arbeit Krugs Losungsansatz unter besonderer Berucksichtigung seines Eintretens fur Glaubens- und Gewissensfreiheit.