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Im Zuge des Entstehens eines gesamteuropaischen Kapitalmarktes bzw. der zunehmenden Globalisierung der Kapitalmarkte weisen die Kapitalanlagegeschafte des Privatanlegers gerade im Bereich der Aktien- und Borsentermingeschafte zunehmend internationale Bezuge auf. Dies stellt eine Herausforderung fur das Internationale Privatrecht dar. Sachrechtlich ist das deutsche Anlegerschutzrecht einerseits durch eine Gemengelage von Gesetzes- und Richterrecht gepragt, das sich andererseits in kollisionsrechtlich erheblicher Weise zu einem normubergreifenden Ansatz - dem kapitalmarktrechtlichen Anlegerschutz - zusammenfassen lasst. Ausgehend von diesem Befund und unter Wurdigung der spezialgesetzlichen Kollisionsnormen erfolgt eine detaillierte Einordnung des kapitalmarktrechtlichen Anlegerschutzes in das kollisionsrechtliche System. Primares und sekundares Gemeinschaftsrecht sowie die neueren sach- und europarechtlichen Entwicklungen werden dabei berucksichtigt.
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Im Zuge des Entstehens eines gesamteuropaischen Kapitalmarktes bzw. der zunehmenden Globalisierung der Kapitalmarkte weisen die Kapitalanlagegeschafte des Privatanlegers gerade im Bereich der Aktien- und Borsentermingeschafte zunehmend internationale Bezuge auf. Dies stellt eine Herausforderung fur das Internationale Privatrecht dar. Sachrechtlich ist das deutsche Anlegerschutzrecht einerseits durch eine Gemengelage von Gesetzes- und Richterrecht gepragt, das sich andererseits in kollisionsrechtlich erheblicher Weise zu einem normubergreifenden Ansatz - dem kapitalmarktrechtlichen Anlegerschutz - zusammenfassen lasst. Ausgehend von diesem Befund und unter Wurdigung der spezialgesetzlichen Kollisionsnormen erfolgt eine detaillierte Einordnung des kapitalmarktrechtlichen Anlegerschutzes in das kollisionsrechtliche System. Primares und sekundares Gemeinschaftsrecht sowie die neueren sach- und europarechtlichen Entwicklungen werden dabei berucksichtigt.