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Die Arbeit behandelt die Rechtsnatur prasidialer Geschaftsverteilungsplane gemass 21 e GVG und den Rechtsschutz des Richters gegen die ihn betreffenden Anordnungen des prasidialen Geschaftsverteilungsplans. Der Autor untersucht unter vergleichender Heranziehung anderer Rechtsinstitute und Massnahmen die Rechtsnatur der prasidialen Geschaftsverteilungsplane und diskutiert die bisher vertretenen Ansichten und Theorien in bezug auf die dogmatische Einordnung und Systematisierung. Erganzend zur bisherigen Rechtsprechung zeigt der Autor neue Ansatze auf, die dem Richter die Erhebung der allgemeinen Leistungsklage in der Form der Bescheidungsklage ermoglichen. Folge ist eine dogmatisch einheitliche Losung und ein effektiverer Rechtsschutz, u.a. im einstweiligen Rechtsschutz durch einen sogenannten -Notplan-.
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Die Arbeit behandelt die Rechtsnatur prasidialer Geschaftsverteilungsplane gemass 21 e GVG und den Rechtsschutz des Richters gegen die ihn betreffenden Anordnungen des prasidialen Geschaftsverteilungsplans. Der Autor untersucht unter vergleichender Heranziehung anderer Rechtsinstitute und Massnahmen die Rechtsnatur der prasidialen Geschaftsverteilungsplane und diskutiert die bisher vertretenen Ansichten und Theorien in bezug auf die dogmatische Einordnung und Systematisierung. Erganzend zur bisherigen Rechtsprechung zeigt der Autor neue Ansatze auf, die dem Richter die Erhebung der allgemeinen Leistungsklage in der Form der Bescheidungsklage ermoglichen. Folge ist eine dogmatisch einheitliche Losung und ein effektiverer Rechtsschutz, u.a. im einstweiligen Rechtsschutz durch einen sogenannten -Notplan-.