Der Personalabbau Nach Der Insolvenzordnung
Katrin Arend
Der Personalabbau Nach Der Insolvenzordnung
Katrin Arend
Die Arbeit behandelt den Personalabbau nach der Insolvenzordnung zur Sanierung des Schuldners. Untersucht werden die dem Insolvenzverwalter zusatzlich zum Betriebsverfassungsgesetz zur Verfugung gestellten Moglichkeiten, den Personalbestand zu reduzieren. Der Insolvenzverwalter kann entweder die Zustimmung des Arbeitsgerichts zur vorzeitigen Betriebsanderung beantragen oder mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich mit namentlicher Bezeichnung der zu kundigenden Arbeitnehmer vereinbaren. Ausserdem besteht die Moglichkeit, beim Arbeitsgericht im Sammelverfahren feststellen zu lassen, dass bereits ausgesprochene oder noch auszusprechende Kundigungen aus betrieblichen Grunden erforderlich und sozial gerechtfertigt sind.
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