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Die medizinisch assistierte Fortpflanzung wirft vielgestaltige Rechtsfragen auf. Die Arbeit befasst sich mit der bislang kaum erforschten Frage, welche Anforderungen die Europaische Menschenrechtskonvention und die UNO-Kinderkonvention an gesetzliche Regelungen in diesem sensiblen Bereich stellen. Dabei zeigt sie Mindeststandards auf, zu deren Einhaltung und Umsetzung die Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Konventionen verpflichtet sind. Hieraus folgt, dass die Mitgliedstaaten bereits heute zu einem nicht unerheblichen Mass an Rechtsvereinheitlichung verpflichtet sind, mag auch die Einigung auf internationale Konventionen zu Einzelfragen der medizinisch assistierten Fortpflanzung noch Zeit in Anspruch nehmen. Die Arbeit untersucht schwerpunktmassig die sich stellenden familienrechtlichen Folgeprobleme, denen sich der deutsche Gesetzgeber bisher nicht angenommen hat.
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Die medizinisch assistierte Fortpflanzung wirft vielgestaltige Rechtsfragen auf. Die Arbeit befasst sich mit der bislang kaum erforschten Frage, welche Anforderungen die Europaische Menschenrechtskonvention und die UNO-Kinderkonvention an gesetzliche Regelungen in diesem sensiblen Bereich stellen. Dabei zeigt sie Mindeststandards auf, zu deren Einhaltung und Umsetzung die Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Konventionen verpflichtet sind. Hieraus folgt, dass die Mitgliedstaaten bereits heute zu einem nicht unerheblichen Mass an Rechtsvereinheitlichung verpflichtet sind, mag auch die Einigung auf internationale Konventionen zu Einzelfragen der medizinisch assistierten Fortpflanzung noch Zeit in Anspruch nehmen. Die Arbeit untersucht schwerpunktmassig die sich stellenden familienrechtlichen Folgeprobleme, denen sich der deutsche Gesetzgeber bisher nicht angenommen hat.