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Der Leveraged Buy-out (LBO) als Form der Unternehmensubernahme hat sich seit Mitte der 80er Jahre in Deutschland etabliert, nachdem er vor allem in den USA bereits beachtliche Ausmasse angenommen hatte. LBO bedeutet den Erwerb eines Unternehmens(-teils), der durch eine uberproportional hohe Fremdkapitalaufnahme gekennzeichnet ist. Die in Deutschland bisher vollzogenen LBO-Falle vollziehen sich meist unter Beteiligung des Managements der Zielgesellschaft als Management Buy-out. Wahrend in den USA neben kleinen Gesellschaften auch grosse Konzerne und Publikumsgesellschaften ubernommen werden, ist die Ubernahme aufgrund LBO in Deutschland bisher vorwiegend auf kleine und mittelstandische Unternehmen beschrankt. Die Zielgesellschaften existieren dabei meist als Personengesellschaften oder in der Rechtsform der GmbH. Mit dem LBO von Aktiengesellschaften betritt man hierzulande noch weitgehend rechtstechnisches Neuland im brisanten Geflecht gesellschafts-, steuer- und finanzierungsrechtlicher Regelungen.
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Der Leveraged Buy-out (LBO) als Form der Unternehmensubernahme hat sich seit Mitte der 80er Jahre in Deutschland etabliert, nachdem er vor allem in den USA bereits beachtliche Ausmasse angenommen hatte. LBO bedeutet den Erwerb eines Unternehmens(-teils), der durch eine uberproportional hohe Fremdkapitalaufnahme gekennzeichnet ist. Die in Deutschland bisher vollzogenen LBO-Falle vollziehen sich meist unter Beteiligung des Managements der Zielgesellschaft als Management Buy-out. Wahrend in den USA neben kleinen Gesellschaften auch grosse Konzerne und Publikumsgesellschaften ubernommen werden, ist die Ubernahme aufgrund LBO in Deutschland bisher vorwiegend auf kleine und mittelstandische Unternehmen beschrankt. Die Zielgesellschaften existieren dabei meist als Personengesellschaften oder in der Rechtsform der GmbH. Mit dem LBO von Aktiengesellschaften betritt man hierzulande noch weitgehend rechtstechnisches Neuland im brisanten Geflecht gesellschafts-, steuer- und finanzierungsrechtlicher Regelungen.