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Die Arbeit liefert eine monographische Darstellung des durch Menschen ausgelosten Defensivnotstandes. Diese Rechtsfigur war lange nahezu unbekannt, da die einschlagigen Falle der Notwehr unterstellt wurden. Erst die genauere Untersuchung des Rechtsbewahrungsprinzips - als tragendes Element der Notwehr - fuhrte zur Einsicht, dass 32 StGB etliche von Menschen ausgeloste Gefahren nicht erfasst. Diese Falle werden - durch Abgrenzung von der Notwehr - herausgearbeitet, wesentliche Probleme des 32 StGB (-gegenwartiger, rechtswidriger Angriff-) werden erortert. Weiter werden die Moglichkeiten diskutiert, die die rechtliche Behandlung dieser Sachverhalte betreffen. Neben der Erorterung von Notstandsfragen ( 34 StGB, 228 BGB analog) werden auch neuere Konzeptionen im Grenzbereich zwischen Unrecht und Schuld behandelt (z.B. notstandsahnliche Lage und rechtsfreier Raum).
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Die Arbeit liefert eine monographische Darstellung des durch Menschen ausgelosten Defensivnotstandes. Diese Rechtsfigur war lange nahezu unbekannt, da die einschlagigen Falle der Notwehr unterstellt wurden. Erst die genauere Untersuchung des Rechtsbewahrungsprinzips - als tragendes Element der Notwehr - fuhrte zur Einsicht, dass 32 StGB etliche von Menschen ausgeloste Gefahren nicht erfasst. Diese Falle werden - durch Abgrenzung von der Notwehr - herausgearbeitet, wesentliche Probleme des 32 StGB (-gegenwartiger, rechtswidriger Angriff-) werden erortert. Weiter werden die Moglichkeiten diskutiert, die die rechtliche Behandlung dieser Sachverhalte betreffen. Neben der Erorterung von Notstandsfragen ( 34 StGB, 228 BGB analog) werden auch neuere Konzeptionen im Grenzbereich zwischen Unrecht und Schuld behandelt (z.B. notstandsahnliche Lage und rechtsfreier Raum).