Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
Die Anderung des Art. 72 II GG und die Einfuhrung des Art. 93 I Nr. 2 a GG durch die Grundgesetzanderung Ende 1994 waren wegen der Bedeutung fur die Entwicklung des bundesstaatlichen Gefuges besonders umstritten und umkampft. Vor allem die Lander hoffen auf eine Anderung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das sich, ausgehend von der sprachlichen -Unbestimmtheit- der Art. 72 II GG, ausserst zuruckhaltend bei der Uberprufung dieser als Schranke fur den Bundesgesetzgeber konzipierten Verfassungsnorm verhielt. Diese Rechtsprechung fuhrte zumindest faktisch zu ihrer Nicht-Justitiabilitat. Die Untersuchung beschaftigt sich in rechtsmethodischer und rechtslinguistischer Hinsicht mit der Berechtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 72 II GG a.F. Erarbeitet werden Vorschlage zur Auslegung des Art. 72 II GG n.F. und zur Bestimmung der verfassungsgerichtlichen Kontrolldichte.
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
Die Anderung des Art. 72 II GG und die Einfuhrung des Art. 93 I Nr. 2 a GG durch die Grundgesetzanderung Ende 1994 waren wegen der Bedeutung fur die Entwicklung des bundesstaatlichen Gefuges besonders umstritten und umkampft. Vor allem die Lander hoffen auf eine Anderung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das sich, ausgehend von der sprachlichen -Unbestimmtheit- der Art. 72 II GG, ausserst zuruckhaltend bei der Uberprufung dieser als Schranke fur den Bundesgesetzgeber konzipierten Verfassungsnorm verhielt. Diese Rechtsprechung fuhrte zumindest faktisch zu ihrer Nicht-Justitiabilitat. Die Untersuchung beschaftigt sich in rechtsmethodischer und rechtslinguistischer Hinsicht mit der Berechtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 72 II GG a.F. Erarbeitet werden Vorschlage zur Auslegung des Art. 72 II GG n.F. und zur Bestimmung der verfassungsgerichtlichen Kontrolldichte.