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Die Testamentsvollstreckung an einem GbR-Anteil ist mit diversen Zulassigkeitsproblemen behaftet. Solche Bedenken sind jedoch nicht gerechtfertigt. Es ist insbesondere moglich, dass der Testamentsvollstrecker den Erben im Rahmen der Verwaltung des Gesellschaftsanteils mit dessen Privatvermogen verpflichtet. Dogmatisch wird dieses Ergebnis nicht durch die Heranziehung der sogenannten Ersatzlosungen begrundet, sondern durch den gewohnheitsrechtlich anerkannten Grundsatz, dass das Gesellschaftsrecht das Erbrecht insoweit verdrangt, als sie zueinander in Widerspruch stehen. Ferner wurden Richtlinien und Verhaltensmassregeln an Hand von Entscheidungen der hochstrichterlichen Rechtsprechung entwickelt, die der Testamentsvollstrecker im Rahmen einer ordnungsmassigen Verwaltung eines GbR-Anteils zu beachten hat.
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Die Testamentsvollstreckung an einem GbR-Anteil ist mit diversen Zulassigkeitsproblemen behaftet. Solche Bedenken sind jedoch nicht gerechtfertigt. Es ist insbesondere moglich, dass der Testamentsvollstrecker den Erben im Rahmen der Verwaltung des Gesellschaftsanteils mit dessen Privatvermogen verpflichtet. Dogmatisch wird dieses Ergebnis nicht durch die Heranziehung der sogenannten Ersatzlosungen begrundet, sondern durch den gewohnheitsrechtlich anerkannten Grundsatz, dass das Gesellschaftsrecht das Erbrecht insoweit verdrangt, als sie zueinander in Widerspruch stehen. Ferner wurden Richtlinien und Verhaltensmassregeln an Hand von Entscheidungen der hochstrichterlichen Rechtsprechung entwickelt, die der Testamentsvollstrecker im Rahmen einer ordnungsmassigen Verwaltung eines GbR-Anteils zu beachten hat.