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Die Integration moderner Vertragstypen in unsere Zivilrechtsordnung ist eine der wichtigsten Herausforderungen der Rechtswissenschaft in der Gegenwart. Besondere Schwierigkeiten bereitet die Erfassung aus dem Common-Law-Rechtskreis importierter Erscheinungen der Rechtswirklichkeit mit dem Instrumentarium kontinentaleuropaischen Rechts. Der Sponsoringvertrag ist - wie fur einen modernen Vertragstypen typisch - eine solche Erscheinung anglo-amerikanischer Herkunft. Seine Integration in das deutsche Zivilrecht steht bisher noch am Anfang, obgleich sich dieser Vertragstyp in Deutschland und grenzuberschreitend wirtschaftlich rasant entwickelt. Der Autor hat den Sponsoringvertrag rechtstatsachlich und rechtswissenschaftlich methodisch erfasst und kommt dabei zum Ergebnis, dass es sich beim Sponsoringvertrag im engeren Sinne um eine burgerlich-rechtliche Innengesellschaft handelt. Mit den Mitteln des Gesellschaftsrechts lassen sich die Konflikte im Sponsoringvertrag interessen- und sachgerecht erfassen.
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Die Integration moderner Vertragstypen in unsere Zivilrechtsordnung ist eine der wichtigsten Herausforderungen der Rechtswissenschaft in der Gegenwart. Besondere Schwierigkeiten bereitet die Erfassung aus dem Common-Law-Rechtskreis importierter Erscheinungen der Rechtswirklichkeit mit dem Instrumentarium kontinentaleuropaischen Rechts. Der Sponsoringvertrag ist - wie fur einen modernen Vertragstypen typisch - eine solche Erscheinung anglo-amerikanischer Herkunft. Seine Integration in das deutsche Zivilrecht steht bisher noch am Anfang, obgleich sich dieser Vertragstyp in Deutschland und grenzuberschreitend wirtschaftlich rasant entwickelt. Der Autor hat den Sponsoringvertrag rechtstatsachlich und rechtswissenschaftlich methodisch erfasst und kommt dabei zum Ergebnis, dass es sich beim Sponsoringvertrag im engeren Sinne um eine burgerlich-rechtliche Innengesellschaft handelt. Mit den Mitteln des Gesellschaftsrechts lassen sich die Konflikte im Sponsoringvertrag interessen- und sachgerecht erfassen.