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Im Rahmen ihrer Arbeit an einem Konventionsentwurf zur Staatenverantwortlichkeit kodifiziert die International Law Commission der Vereinten Nationen auch das Recht auf Ausubung von Repressalien (dort countermeasures genannt). 1996 konnte ein vollstandiger Entwurf in erster Lesung verabschiedet werden. Dies wird zum Anlass genommen, die gegenwartige Rechtslage der Anwendung von Repressalien zu ermitteln und sie den Kodifikationsentwurfen der International Law Commission gegenuberzustellen. Fur de lege lata umstrittene Bereiche werden anhand der Staatenpraxis Losungen entwickelt, und die Vorschlage de lege ferenda werden auf ihre Ausgewogenheit und Praxistauglichkeit hin untersucht.
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Im Rahmen ihrer Arbeit an einem Konventionsentwurf zur Staatenverantwortlichkeit kodifiziert die International Law Commission der Vereinten Nationen auch das Recht auf Ausubung von Repressalien (dort countermeasures genannt). 1996 konnte ein vollstandiger Entwurf in erster Lesung verabschiedet werden. Dies wird zum Anlass genommen, die gegenwartige Rechtslage der Anwendung von Repressalien zu ermitteln und sie den Kodifikationsentwurfen der International Law Commission gegenuberzustellen. Fur de lege lata umstrittene Bereiche werden anhand der Staatenpraxis Losungen entwickelt, und die Vorschlage de lege ferenda werden auf ihre Ausgewogenheit und Praxistauglichkeit hin untersucht.