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Die verfassungsrechtliche Stellung der Staatsanwaltschaft leitet man ublicherweise aus dem Gewaltenteilungsprinzip ab, ohne zu untersuchen, wie das Grundgesetz dieses Prinzip ausgestaltet. Der Verfasser analysiert deshalb die vom Grundgesetz vorgegebene Ordnung der Ausubung von Staatsgewalt und macht dabei die Erkenntnisse einer strukturell-funktionalen Verfassungslehre fur das Strafverfahrensrecht nutzbar. Danach hat das Grundgesetz die staatlichen Funktionstrager in jeweils verschiedener Weise so strukturiert, dass demokratische Legitimation, Sanktion und Verantwortung gewahrleistet und damit gleichzeitig Kompetenzen festgelegt sind. Der Verfasser untersucht diese Funktionenordnung und schliesst daraus auf die Zugehorigkeit der Staatsanwaltschaft zur vollziehenden Gewalt. Schliesslich werden die Konsequenzen dieser Stellung der Anklagebehorde im Gefuge der Gewaltenteilung des Grundgesetzes aufgezeigt.
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Die verfassungsrechtliche Stellung der Staatsanwaltschaft leitet man ublicherweise aus dem Gewaltenteilungsprinzip ab, ohne zu untersuchen, wie das Grundgesetz dieses Prinzip ausgestaltet. Der Verfasser analysiert deshalb die vom Grundgesetz vorgegebene Ordnung der Ausubung von Staatsgewalt und macht dabei die Erkenntnisse einer strukturell-funktionalen Verfassungslehre fur das Strafverfahrensrecht nutzbar. Danach hat das Grundgesetz die staatlichen Funktionstrager in jeweils verschiedener Weise so strukturiert, dass demokratische Legitimation, Sanktion und Verantwortung gewahrleistet und damit gleichzeitig Kompetenzen festgelegt sind. Der Verfasser untersucht diese Funktionenordnung und schliesst daraus auf die Zugehorigkeit der Staatsanwaltschaft zur vollziehenden Gewalt. Schliesslich werden die Konsequenzen dieser Stellung der Anklagebehorde im Gefuge der Gewaltenteilung des Grundgesetzes aufgezeigt.