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Kooperative Joint Ventures bieten fur vielfaltige Projekte internationaler Unternehmenszusammenarbeit den geeigneten Rahmen - ihre Zulassigkeit nach europaischem Kartellrecht ist jedoch unsicher. Dies liegt zum einen an dem komplexen Charakter dieser Gemeinschaftsunternehmen, die gleichzeitig Elemente von Kartellierung und Zusammenschluss aufweisen. Zum anderen lasst die Verwaltungspraxis der Europaischen Kommission keine klare Linie erkennen. Diese Intransparenz der kartellrechtlichen Rahmenbedingungen stellt fur die Praxis einen erheblichen Unsicherheitsfaktor bei der Ausgestaltung von Gemeinschaftsunternehmen dar. Im Rahmen einer kritischen Analyse der Entscheidungspraxis der Europaischen Kommission zeigt der Autor auf, unter welchen Voraussetzungen kooperative Joint Ventures unter das Kartellverbot des Art. 85 Abs. 1 EG-Vertrag fallen, und in welchen Fallen eine Freistellung von diesem Kartellverbot nach Art. 85 Abs. 3 EG-Vertrag gerechtfertigt erscheint.
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Kooperative Joint Ventures bieten fur vielfaltige Projekte internationaler Unternehmenszusammenarbeit den geeigneten Rahmen - ihre Zulassigkeit nach europaischem Kartellrecht ist jedoch unsicher. Dies liegt zum einen an dem komplexen Charakter dieser Gemeinschaftsunternehmen, die gleichzeitig Elemente von Kartellierung und Zusammenschluss aufweisen. Zum anderen lasst die Verwaltungspraxis der Europaischen Kommission keine klare Linie erkennen. Diese Intransparenz der kartellrechtlichen Rahmenbedingungen stellt fur die Praxis einen erheblichen Unsicherheitsfaktor bei der Ausgestaltung von Gemeinschaftsunternehmen dar. Im Rahmen einer kritischen Analyse der Entscheidungspraxis der Europaischen Kommission zeigt der Autor auf, unter welchen Voraussetzungen kooperative Joint Ventures unter das Kartellverbot des Art. 85 Abs. 1 EG-Vertrag fallen, und in welchen Fallen eine Freistellung von diesem Kartellverbot nach Art. 85 Abs. 3 EG-Vertrag gerechtfertigt erscheint.