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Der Autor untersucht die Verkauferpflichten und die Rechtsbehelfe des Kaufers im neuen norwegischen Kaufrecht und vergleicht diese mit dem UN-Kaufrecht (CISG). Die Arbeit wendet sich an Juristen, aber auch an Kaufleute, die mit Norwegen geschaftlich zu tun haben. Norwegen hat als einziger unter mittlerweile uber 40 Vertragsstaaten das CISG nicht per Vertragsgesetz in das norwegische Recht ubernommen, sondern es transformiert. Das CISG ist systematisch und inhaltlich umgestaltet worden. Die Umsetzungsweise fuhrt zu Widerspruchen und hier sogenannten Auslegungssperren in Fragen, die von Wissenschaft und Praxis noch nicht abschliessend entschieden wurden, in Norwegen aber wegen der gesetzlichen Ausgestaltung einer weiteren Auslegung nicht mehr zuganglich sind. Im Anschluss an den Vergleich wird der norwegische Weg einer eingehenden Uberprufung unterzogen.
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Der Autor untersucht die Verkauferpflichten und die Rechtsbehelfe des Kaufers im neuen norwegischen Kaufrecht und vergleicht diese mit dem UN-Kaufrecht (CISG). Die Arbeit wendet sich an Juristen, aber auch an Kaufleute, die mit Norwegen geschaftlich zu tun haben. Norwegen hat als einziger unter mittlerweile uber 40 Vertragsstaaten das CISG nicht per Vertragsgesetz in das norwegische Recht ubernommen, sondern es transformiert. Das CISG ist systematisch und inhaltlich umgestaltet worden. Die Umsetzungsweise fuhrt zu Widerspruchen und hier sogenannten Auslegungssperren in Fragen, die von Wissenschaft und Praxis noch nicht abschliessend entschieden wurden, in Norwegen aber wegen der gesetzlichen Ausgestaltung einer weiteren Auslegung nicht mehr zuganglich sind. Im Anschluss an den Vergleich wird der norwegische Weg einer eingehenden Uberprufung unterzogen.