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Das Bestreben des Staates nach einer moglichst umfassenden Besteuerung fuhrt zu weitreichenden Offenlegungs- und Mitwirkungspflichten des Steuerburgers im Besteuerungsverfahren. Kann der Staat eine Erfullung dieser aber erwarten, wenn aufgrund des Legalitatsprinzips eine strafrechtliche Verfolgung der unter Zwang offenbarten Verfehlungen droht? Schutz hiervor soll das Steuergeheimnis fur vom Steuerpflichtigen offenbarte Informationen bieten. Ein effektives Steuergeheimnis kann aber in seiner Wirkung nicht auf das Besteuerungsverfahren beschrankt bleiben. Vielmehr muss es sein Anliegen gerade dann verfolgen, wenn strafrechtliche Konsequenzen aus den Preisgaben drohen. In Frage steht hier die Wahrung des aus den Grundrechten fliessenden Nemo-tenetur -Grundsatzes, des Verbots des Zwangs zur Selbstbezichtigung. Den Einfluss zu untersuchen, den Steuergeheimnis und Nemo-tenetur -Prinzip auf das (steuer-)strafrechtliche Ermittlungsverfahren haben, ist Zielsetzung dieser Arbeit.
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Das Bestreben des Staates nach einer moglichst umfassenden Besteuerung fuhrt zu weitreichenden Offenlegungs- und Mitwirkungspflichten des Steuerburgers im Besteuerungsverfahren. Kann der Staat eine Erfullung dieser aber erwarten, wenn aufgrund des Legalitatsprinzips eine strafrechtliche Verfolgung der unter Zwang offenbarten Verfehlungen droht? Schutz hiervor soll das Steuergeheimnis fur vom Steuerpflichtigen offenbarte Informationen bieten. Ein effektives Steuergeheimnis kann aber in seiner Wirkung nicht auf das Besteuerungsverfahren beschrankt bleiben. Vielmehr muss es sein Anliegen gerade dann verfolgen, wenn strafrechtliche Konsequenzen aus den Preisgaben drohen. In Frage steht hier die Wahrung des aus den Grundrechten fliessenden Nemo-tenetur -Grundsatzes, des Verbots des Zwangs zur Selbstbezichtigung. Den Einfluss zu untersuchen, den Steuergeheimnis und Nemo-tenetur -Prinzip auf das (steuer-)strafrechtliche Ermittlungsverfahren haben, ist Zielsetzung dieser Arbeit.