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Im ersten Teil der Arbeit wird die Bedeutung, die dem flachenbezogenen Baudenkmalschutz in der Vergangenheit bis hin zur Gegenwart beigemessen wurde, aufgezeigt. Der zweite Teil befasst sich mit Fragestellungen, die sich aus der Unterschutzstellung des Denkmalbereichs nach nordrhein-westfalischem Denkmalschutzrecht ergeben, wobei rechtsvergleichend die Denkmalschutzgesetze der anderen Bundeslander gegenubergestellt werden. Dabei werden der Begriff des Denkmalbereichs, die unterschiedlichen Verfahrenswege zu seiner Unterschutzstellung sowie die damit verbundenen Rechtsfolgen erortert. Im letzten Teil der Untersuchung geht es um das Verhaltnis des Baudenkmalschutzes zum Bauplanungsrecht. Es wird aufgezeigt, welchen Stellenwert der Baudenkmalschutz im Planaufstellungsverfahren hat und wie Konflikte der bauplanerischen Festsetzung zu den denkmalrechtlichen Schutzbestimmungen zu losen sind.
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Im ersten Teil der Arbeit wird die Bedeutung, die dem flachenbezogenen Baudenkmalschutz in der Vergangenheit bis hin zur Gegenwart beigemessen wurde, aufgezeigt. Der zweite Teil befasst sich mit Fragestellungen, die sich aus der Unterschutzstellung des Denkmalbereichs nach nordrhein-westfalischem Denkmalschutzrecht ergeben, wobei rechtsvergleichend die Denkmalschutzgesetze der anderen Bundeslander gegenubergestellt werden. Dabei werden der Begriff des Denkmalbereichs, die unterschiedlichen Verfahrenswege zu seiner Unterschutzstellung sowie die damit verbundenen Rechtsfolgen erortert. Im letzten Teil der Untersuchung geht es um das Verhaltnis des Baudenkmalschutzes zum Bauplanungsrecht. Es wird aufgezeigt, welchen Stellenwert der Baudenkmalschutz im Planaufstellungsverfahren hat und wie Konflikte der bauplanerischen Festsetzung zu den denkmalrechtlichen Schutzbestimmungen zu losen sind.