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Die Unzulanglichkeiten der gesetzlichen Regelungen zur Bekampfung von Korruption sind in letzter Zeit offenbar geworden. Der Verfasser geht der Frage nach, ob es ein einheitliches Rechtsgut der Bestechungsdelikte gibt, so dass eine Grundnorm im StGB geschaffen werden konnte, an die sich die Amtstragerdelikte anschliessen wurden. Nach Widerlegung der bisherigen Ansichten zum Rechtsgut der 331 ff. StGB und des 12 UWG formuliert er ein einheitliches Rechtsgut: den Schutz von Organisationsstrukturen, ohne die eine arbeitsteilige Gesellschaft nicht funktionieren wurde. Das neu definierte Rechtsgut wirkt sich auf die Auslegung der einzelnen Tatbestandsmerkmale aus, wobei sich nicht nur die von der Rechtsprechung und uberwiegenden Literatur vorgenommene - zumeist pauschale - Prufung einer -Unrechtsvereinbarung- als unhaltbar erweist. Die Strafbarkeitslucken machen eine Neuregelung der Bestechungstatbestande notwendig.
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Die Unzulanglichkeiten der gesetzlichen Regelungen zur Bekampfung von Korruption sind in letzter Zeit offenbar geworden. Der Verfasser geht der Frage nach, ob es ein einheitliches Rechtsgut der Bestechungsdelikte gibt, so dass eine Grundnorm im StGB geschaffen werden konnte, an die sich die Amtstragerdelikte anschliessen wurden. Nach Widerlegung der bisherigen Ansichten zum Rechtsgut der 331 ff. StGB und des 12 UWG formuliert er ein einheitliches Rechtsgut: den Schutz von Organisationsstrukturen, ohne die eine arbeitsteilige Gesellschaft nicht funktionieren wurde. Das neu definierte Rechtsgut wirkt sich auf die Auslegung der einzelnen Tatbestandsmerkmale aus, wobei sich nicht nur die von der Rechtsprechung und uberwiegenden Literatur vorgenommene - zumeist pauschale - Prufung einer -Unrechtsvereinbarung- als unhaltbar erweist. Die Strafbarkeitslucken machen eine Neuregelung der Bestechungstatbestande notwendig.