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Besonders fur die Finanzierungs- bzw. Kreditformen des Factoring und des drittfinanzierten Kaufs ist von grosser Bedeutung, wie bereicherungsrechtlich vorgegangen werden soll, wenn sich die Forderungen, die im Zusammenhang mit diesen Geschaften abgetreten wurden, oder die Zessionen selbst als unwirksam erweisen. Die Arbeit erortert die bereicherungsrechtliche Ruckabwicklung bei der Doppelzession und der unwirksamen Zession einer Forderung, wobei Problemen der Rechtsscheinhaftung besonderes Augenmerk geschenkt wird. Der grossere Teil der Studie widmet sich der umstrittenen bereicherungsrechtlichen Losung des Falles, dass ein Schuldner auf eine zedierte unwirksame Forderung an den Zessionar leistet. Die Frage, ob der Zessionsschuldner seine Leistungskondiktion gegen den Zedenten oder gegen den Zessionar richten kann, wird nach deutschem und osterreichischem Recht behandelt.
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Besonders fur die Finanzierungs- bzw. Kreditformen des Factoring und des drittfinanzierten Kaufs ist von grosser Bedeutung, wie bereicherungsrechtlich vorgegangen werden soll, wenn sich die Forderungen, die im Zusammenhang mit diesen Geschaften abgetreten wurden, oder die Zessionen selbst als unwirksam erweisen. Die Arbeit erortert die bereicherungsrechtliche Ruckabwicklung bei der Doppelzession und der unwirksamen Zession einer Forderung, wobei Problemen der Rechtsscheinhaftung besonderes Augenmerk geschenkt wird. Der grossere Teil der Studie widmet sich der umstrittenen bereicherungsrechtlichen Losung des Falles, dass ein Schuldner auf eine zedierte unwirksame Forderung an den Zessionar leistet. Die Frage, ob der Zessionsschuldner seine Leistungskondiktion gegen den Zedenten oder gegen den Zessionar richten kann, wird nach deutschem und osterreichischem Recht behandelt.