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Neben den klassischen Handlungsformen spielt die informelle Absprache zwischen Behorden und Privaten im Verwaltungsalltag eine zunehmend wichtige Rolle. Dies gilt vornehmlich im Kontext immer komplizierterer technischer Sachverhalte, z.B. bei der Genehmigung komplexer Anlagen sowie im Naturschutzrecht. Ausgehend von der Feststellung, dass es bislang nicht gelungen ist, die Verwaltungsabsprache auf eine gesicherte Dogmatik zu grunden, zeigt der Autor auf, unter welchen Pramissen kompensatorische Handlungen eines Privaten geeignet sein konnen, die bei informellem Handeln auf Seiten des Verwaltungstragers auftretenden Regelungs- und Vollzugsdefizite aufzufangen. Im Anschluss an die Typisierung gangiger Absprachekonstellationen befasst sich die Arbeit mit den Voraussetzungen fur die de lege ferenda - gegebenenfalls bereichsspezifisch - zu leistende gesetzliche Normierung informeller Handlungsweisen der Verwaltung.
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Neben den klassischen Handlungsformen spielt die informelle Absprache zwischen Behorden und Privaten im Verwaltungsalltag eine zunehmend wichtige Rolle. Dies gilt vornehmlich im Kontext immer komplizierterer technischer Sachverhalte, z.B. bei der Genehmigung komplexer Anlagen sowie im Naturschutzrecht. Ausgehend von der Feststellung, dass es bislang nicht gelungen ist, die Verwaltungsabsprache auf eine gesicherte Dogmatik zu grunden, zeigt der Autor auf, unter welchen Pramissen kompensatorische Handlungen eines Privaten geeignet sein konnen, die bei informellem Handeln auf Seiten des Verwaltungstragers auftretenden Regelungs- und Vollzugsdefizite aufzufangen. Im Anschluss an die Typisierung gangiger Absprachekonstellationen befasst sich die Arbeit mit den Voraussetzungen fur die de lege ferenda - gegebenenfalls bereichsspezifisch - zu leistende gesetzliche Normierung informeller Handlungsweisen der Verwaltung.