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Gemeinden mussen bei der Bauleitplanung Belastungen des Bodens mit Schadstoffen berucksichtigen. Das gilt nicht nur fur Altlasten und bei der Ausweisung einer Wohnnutzung, sondern auch fur grossflachige und aktuelle Bodenverunreinigungen und bei der Ausweisung anderer, z.B. einer gewerblichen Nutzung. Die nicht ausreichende Berucksichtigung von Bodenbelastungen bei der Bauleitplanung kann Abwagungsfehler und damit die (teilweise) Nichtigkeit der Bauleitplane zur Folge haben. Eine fehlerhafte Bebauungsplanung auf schadstoffbelasteten Flachen kann ausserdem Amtshaftungsanspruche gegen die planende Gemeinde nach sich ziehen. Diese Arbeit behandelt die Anforderungen an die Abwagung und den Planinhalt, die Konfliktverlagerung, die Kennzeichnungspflicht, die rechtliche Kontrolle der Plane, Entschadigung und Schadensersatz bei der Bauleitplanung auf schadstoffbelasteten Boden.
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Gemeinden mussen bei der Bauleitplanung Belastungen des Bodens mit Schadstoffen berucksichtigen. Das gilt nicht nur fur Altlasten und bei der Ausweisung einer Wohnnutzung, sondern auch fur grossflachige und aktuelle Bodenverunreinigungen und bei der Ausweisung anderer, z.B. einer gewerblichen Nutzung. Die nicht ausreichende Berucksichtigung von Bodenbelastungen bei der Bauleitplanung kann Abwagungsfehler und damit die (teilweise) Nichtigkeit der Bauleitplane zur Folge haben. Eine fehlerhafte Bebauungsplanung auf schadstoffbelasteten Flachen kann ausserdem Amtshaftungsanspruche gegen die planende Gemeinde nach sich ziehen. Diese Arbeit behandelt die Anforderungen an die Abwagung und den Planinhalt, die Konfliktverlagerung, die Kennzeichnungspflicht, die rechtliche Kontrolle der Plane, Entschadigung und Schadensersatz bei der Bauleitplanung auf schadstoffbelasteten Boden.