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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Der TVoeD hat zum 1. Oktober 2005 insbesondere den aus dem Jahre 1961 stammenden (Bundes-Angestelltentarifvertrag) BAT fur die Kommunen und den Bund ersetzt. Davon sind in Deutschland ca. 2,3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen; das neue Tarifrecht des oeffentlichen Dienstes tangiert nahezu 5 Millionen Arbeitsvertrage. Dadurch wurde das bisherige - am Beamtenrecht orientierte - Arbeitsrecht des oeffentlichen Dienstes in grundlegender Weise reformiert. Die Tragweite der Wandelung zeigt sich z. B. in der
Aufhebung der Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten,
Schaffung eines leistungsorientierten Vergutungssystems und dem Einstieg in ein neues Eingruppierungsrecht
Flexibilisierung der Arbeitszeit durch Einfuhrung von Rahmenzeiten, Arbeitszeitkorridoren und Arbeitszeitkonten,
Ausweitung der Einsatzmoeglichkeiten bei anderen Arbeitgebern.
Ein solcher Paradigmenwechsel geht nicht ohne Schwierigkeiten vonstatten. Dieser Kommentar vermittelt dem Leser die noetige Orientierung, um den TVoeD in der Praxis anzuwenden. Er will den Weg des oeffentlichen Dienstes zuruck zum Arbeitsrecht in wissenschaftlich fundierter Weise - mit der notwendigen kritischen Distanz - begleiten.
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Der TVoeD hat zum 1. Oktober 2005 insbesondere den aus dem Jahre 1961 stammenden (Bundes-Angestelltentarifvertrag) BAT fur die Kommunen und den Bund ersetzt. Davon sind in Deutschland ca. 2,3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen; das neue Tarifrecht des oeffentlichen Dienstes tangiert nahezu 5 Millionen Arbeitsvertrage. Dadurch wurde das bisherige - am Beamtenrecht orientierte - Arbeitsrecht des oeffentlichen Dienstes in grundlegender Weise reformiert. Die Tragweite der Wandelung zeigt sich z. B. in der
Aufhebung der Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten,
Schaffung eines leistungsorientierten Vergutungssystems und dem Einstieg in ein neues Eingruppierungsrecht
Flexibilisierung der Arbeitszeit durch Einfuhrung von Rahmenzeiten, Arbeitszeitkorridoren und Arbeitszeitkonten,
Ausweitung der Einsatzmoeglichkeiten bei anderen Arbeitgebern.
Ein solcher Paradigmenwechsel geht nicht ohne Schwierigkeiten vonstatten. Dieser Kommentar vermittelt dem Leser die noetige Orientierung, um den TVoeD in der Praxis anzuwenden. Er will den Weg des oeffentlichen Dienstes zuruck zum Arbeitsrecht in wissenschaftlich fundierter Weise - mit der notwendigen kritischen Distanz - begleiten.