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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Die letzte deutschsprachige Kriminalpsychopathologie ist von Karl Birnbaum im Jahre 1931 verfasst worden. Es handelt sich um eine Anwendung der damaligen deutschen Psychiatrie auf die Phanomene des Verbrechens. Ein derartiges Vorge- hen ist heute nicht mehr ausreichend. Kriminalpsychopathologie darf sich nicht in Kriminalpsychiatrie erschoepfen, sondern muss als eigenstandige Disziplin verstan- den werden, welche die Erkenntnisse der gesamten Psycho-, Bio- und Soziowissen- schaften auswertet. Zur Bestimmung ihres Bereiches hat sich Kriminalpsychopa- thologie mit Normativitaten zu befassen. Daher stehen kriminalisierende und pathologisierende Normativitat als erkenntnistheoretische Gesichtspunkte an vor- derster Stelle. Dieses Buch wendet sich an den in der Praxis stehenden Strafjuristen und Kri- minalisten. Es handelt sich nicht um ein Lehrbuch. Erreicht werden soll ein Einstieg in das schwer uberschaubare Gebiet der Kriminalpsychopathologie vornehmlich unter dem wesentlichen Gesichtspunkt der Gefiihrlichkeit. Dem vorgelegten Text liegt eine jahrzehntelange Beschaftigung und Erfahrung mit den bearbeiteten Problemen zugrunde. Mein ehemaliger Doktorand E. C. Rau- tenberg ist in mehrjahriger Zusammenarbeit in die Rolle des Mitautors hineinge- wachsen. Besonderer Dank gebuhrt Frau Oberstaatsanwaltin Dagmar Pohl-Laukamp, Justizministerium Kiel, fur die kritische Durchsicht des Manuskriptes.
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Die letzte deutschsprachige Kriminalpsychopathologie ist von Karl Birnbaum im Jahre 1931 verfasst worden. Es handelt sich um eine Anwendung der damaligen deutschen Psychiatrie auf die Phanomene des Verbrechens. Ein derartiges Vorge- hen ist heute nicht mehr ausreichend. Kriminalpsychopathologie darf sich nicht in Kriminalpsychiatrie erschoepfen, sondern muss als eigenstandige Disziplin verstan- den werden, welche die Erkenntnisse der gesamten Psycho-, Bio- und Soziowissen- schaften auswertet. Zur Bestimmung ihres Bereiches hat sich Kriminalpsychopa- thologie mit Normativitaten zu befassen. Daher stehen kriminalisierende und pathologisierende Normativitat als erkenntnistheoretische Gesichtspunkte an vor- derster Stelle. Dieses Buch wendet sich an den in der Praxis stehenden Strafjuristen und Kri- minalisten. Es handelt sich nicht um ein Lehrbuch. Erreicht werden soll ein Einstieg in das schwer uberschaubare Gebiet der Kriminalpsychopathologie vornehmlich unter dem wesentlichen Gesichtspunkt der Gefiihrlichkeit. Dem vorgelegten Text liegt eine jahrzehntelange Beschaftigung und Erfahrung mit den bearbeiteten Problemen zugrunde. Mein ehemaliger Doktorand E. C. Rau- tenberg ist in mehrjahriger Zusammenarbeit in die Rolle des Mitautors hineinge- wachsen. Besonderer Dank gebuhrt Frau Oberstaatsanwaltin Dagmar Pohl-Laukamp, Justizministerium Kiel, fur die kritische Durchsicht des Manuskriptes.