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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Die Beratung bei und vor Risikoschwangerschaften, die Die Frage des Schwangerschaftsabbruches ist ver- Prufung der medizinischen oder der eugenischen Indi- knupft mit der Frage eines geeigneten und moeglichen kation zum Schwangerschaftsabbruch sind auch Aufga- Konzeptionsschutzes. Hier muss der Hautarzt uber Zuver- ben des Dermatologen. Sie stellen sich keineswegs selten. lassigkeit sowie Anwendbarkeit der verschiedenen Moeg- Zu ihrer Loesung muss der rechtliche und rechtsmedizini- lichkeiten informiert sein. sche Hintergrund der neugefassten Paragraphen 218 ff. Das Thema sollte und wurde an dem Ort dargestellt des Strafgesetzbuches bekannt sein. Es gilt das Wagnis und erlautert, wo es frei von ideologischen und politi- der Schwangerschaft dem Leben des zu erwartenden schen Einflussen geschehen konnte: Auf einer wissen- Kindes und den eigentlichen Gefahren einer kunstge- schaftlichen Fachtagung. Die Vortragenden wurden aus- recht durchgefuhrten Interruptio gegenuberzustellen, um schliesslich nach ihrer wissenschaftlichen Qualifikation als Arzt in der gebotenen Verantwortlichkeit Entschei- fur dieses Thema und nach ihren rhetorischen Fahigkei- dungen vorbereiten zu helfen. ten ausgesucht. Ihr politischer oder ideologischer Stand- Kaum eine Fachdisziplin wird in einer solchen Viel- ort zum Thema war unbekannt und ftir die Tagungslei- tung irrelevant. Es wurde nichts abgesprochen oder faltigkeit zur Frage der eugenischen Indikation des empfohlen. Abortes oder der Zulassigkeit einer gewunschten Der abschliessende theologische Vortrag allerdings Schwangerschaft gehoert werden mussen wie die Derma- war in seinem Inhalt vorhersehbar. Er sollte die andere tologie. Die Fulle und die unterschiedliche Schwere der Perspektive eines sonst nur rechts- und naturwissen- Genodermatosen gilt es genauso anzusprechen wie die schaftlich abgehandelten Themas aufzeigen.
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Die Beratung bei und vor Risikoschwangerschaften, die Die Frage des Schwangerschaftsabbruches ist ver- Prufung der medizinischen oder der eugenischen Indi- knupft mit der Frage eines geeigneten und moeglichen kation zum Schwangerschaftsabbruch sind auch Aufga- Konzeptionsschutzes. Hier muss der Hautarzt uber Zuver- ben des Dermatologen. Sie stellen sich keineswegs selten. lassigkeit sowie Anwendbarkeit der verschiedenen Moeg- Zu ihrer Loesung muss der rechtliche und rechtsmedizini- lichkeiten informiert sein. sche Hintergrund der neugefassten Paragraphen 218 ff. Das Thema sollte und wurde an dem Ort dargestellt des Strafgesetzbuches bekannt sein. Es gilt das Wagnis und erlautert, wo es frei von ideologischen und politi- der Schwangerschaft dem Leben des zu erwartenden schen Einflussen geschehen konnte: Auf einer wissen- Kindes und den eigentlichen Gefahren einer kunstge- schaftlichen Fachtagung. Die Vortragenden wurden aus- recht durchgefuhrten Interruptio gegenuberzustellen, um schliesslich nach ihrer wissenschaftlichen Qualifikation als Arzt in der gebotenen Verantwortlichkeit Entschei- fur dieses Thema und nach ihren rhetorischen Fahigkei- dungen vorbereiten zu helfen. ten ausgesucht. Ihr politischer oder ideologischer Stand- Kaum eine Fachdisziplin wird in einer solchen Viel- ort zum Thema war unbekannt und ftir die Tagungslei- tung irrelevant. Es wurde nichts abgesprochen oder faltigkeit zur Frage der eugenischen Indikation des empfohlen. Abortes oder der Zulassigkeit einer gewunschten Der abschliessende theologische Vortrag allerdings Schwangerschaft gehoert werden mussen wie die Derma- war in seinem Inhalt vorhersehbar. Er sollte die andere tologie. Die Fulle und die unterschiedliche Schwere der Perspektive eines sonst nur rechts- und naturwissen- Genodermatosen gilt es genauso anzusprechen wie die schaftlich abgehandelten Themas aufzeigen.