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Das Recht der Kunst und Kultur aller Sparten hat in den letzten Jahren an Umfang, Bedeutung und Vielfalt gewonnen. Dem entspricht die Zunahme kunstrechtlicher Publikationen. Es fehlte aber bislang eine umfassende Gesamtdarstellung, die in Form eines Lehrbuchs Wege durch das Labyrinth des Kunstrechts aufzeigt und in konziser Beschreibung dem - auch nicht juristisch ausgebildeten - Leser hilft, diese selber gehen zu koennen.
Im zweiten Band dieses Lehrbuchs stehen die oeffentliche Hand und staatliche Gestaltungsmoeglichkeiten im Fokus der Darstellung. Der hier gebrauchte Begriff Kunstgewahrleistungsrecht bezieht sich auf das Gewahrenlassen im Sinne staatlicher Garantien und Rahmenbedingungen und das Gewahren im Sinne der Foerderung von Kunst und Kultur durch oeffentliche Instanzen aller Ebenen (internationale Institutionen, Bund, Lander, Gemeinden). Dies schliesst den Kulturguterschutz als staatliche Aufgabe ein. Im Bezug auf die Kunstler geht es um institutionelle, projektbezogene und persoenliche Foerderungen sowie um Absicherungen kunstlersozialversicherungsrechtlicher Art. Weitere Kapitel dieses Bandes betreffen das Steuerrecht und das Strafrecht in Bezug auf Kunst und Kunstler.
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Das Recht der Kunst und Kultur aller Sparten hat in den letzten Jahren an Umfang, Bedeutung und Vielfalt gewonnen. Dem entspricht die Zunahme kunstrechtlicher Publikationen. Es fehlte aber bislang eine umfassende Gesamtdarstellung, die in Form eines Lehrbuchs Wege durch das Labyrinth des Kunstrechts aufzeigt und in konziser Beschreibung dem - auch nicht juristisch ausgebildeten - Leser hilft, diese selber gehen zu koennen.
Im zweiten Band dieses Lehrbuchs stehen die oeffentliche Hand und staatliche Gestaltungsmoeglichkeiten im Fokus der Darstellung. Der hier gebrauchte Begriff Kunstgewahrleistungsrecht bezieht sich auf das Gewahrenlassen im Sinne staatlicher Garantien und Rahmenbedingungen und das Gewahren im Sinne der Foerderung von Kunst und Kultur durch oeffentliche Instanzen aller Ebenen (internationale Institutionen, Bund, Lander, Gemeinden). Dies schliesst den Kulturguterschutz als staatliche Aufgabe ein. Im Bezug auf die Kunstler geht es um institutionelle, projektbezogene und persoenliche Foerderungen sowie um Absicherungen kunstlersozialversicherungsrechtlicher Art. Weitere Kapitel dieses Bandes betreffen das Steuerrecht und das Strafrecht in Bezug auf Kunst und Kunstler.