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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Jo Reichertz Forschungsfoerderung ist immer auch (Forschungs-) Politik. Diese eben nicht neue Erkenntnis bezieht sich darauf, dass Entscheidungen daruber, welche Wissen- schaftler/innen (Schulen) welchen Gegenstandsbereich mit teils grosszugiger fman- zieller Unterstutzung erforschen durfen bzw. sollen (und damit oft erst die sys- tematische Untersuchung eines Bereiches ermoeglichen), nicht nur die jeweilige Fachdisziplin bewegen und deshalb interessieren, sondern auch die jeweilige Gesellschaft. Damit werden solche Entscheidungen (fast automatisch) Gegenstand der Untersuchung der professionellen Beobachter von Gesellschaft - also der Sozialwissenschaftler aller Couleur. Sie glauben meist fest daran, an der Struktur und dem Ausmass der Forschungsfoerderung die Probleme, die Relevanzen, aber auch die Entwicklung einer Gesellschaft ablesen zu koennen. Teilt man diese Meinung der Sozialwissenschaftier, dann folgt daraus (zumindest dem ersten Anschein nach), dass die bundesdeutsche Rechtswirklichkeit nur von geringem Interesse ist. Denn pruft man, von wem und in welchem Umfang die systematische wissenschaftliche Erforschung des Zusammenhangs von Recht und Verhalten gefoerdert wird, dann stellt man schnell fest, dass (von einigen, kleineren Stiftungen abgesehen) allein die VW -Stiftung mit einem eigens eingerichteten Forschungsschwerpunkt auf diesem Feld tatig ist. Ansonsten wurden und werden Fragen zum Zustand und der Entwicklung der Rechtswirklichkeit eher nebenbei und vereinzelt von Kriminologen, Juristen, Soziologen, Sozialpadagogen und auch von den Psychologen innerhalb der eigenen Profession behandelt und diskutiert. Ein organisierter Diskurs uber die Grenzen der beteiligten Professionen hinweg fand bislang nicht statt.
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Jo Reichertz Forschungsfoerderung ist immer auch (Forschungs-) Politik. Diese eben nicht neue Erkenntnis bezieht sich darauf, dass Entscheidungen daruber, welche Wissen- schaftler/innen (Schulen) welchen Gegenstandsbereich mit teils grosszugiger fman- zieller Unterstutzung erforschen durfen bzw. sollen (und damit oft erst die sys- tematische Untersuchung eines Bereiches ermoeglichen), nicht nur die jeweilige Fachdisziplin bewegen und deshalb interessieren, sondern auch die jeweilige Gesellschaft. Damit werden solche Entscheidungen (fast automatisch) Gegenstand der Untersuchung der professionellen Beobachter von Gesellschaft - also der Sozialwissenschaftler aller Couleur. Sie glauben meist fest daran, an der Struktur und dem Ausmass der Forschungsfoerderung die Probleme, die Relevanzen, aber auch die Entwicklung einer Gesellschaft ablesen zu koennen. Teilt man diese Meinung der Sozialwissenschaftier, dann folgt daraus (zumindest dem ersten Anschein nach), dass die bundesdeutsche Rechtswirklichkeit nur von geringem Interesse ist. Denn pruft man, von wem und in welchem Umfang die systematische wissenschaftliche Erforschung des Zusammenhangs von Recht und Verhalten gefoerdert wird, dann stellt man schnell fest, dass (von einigen, kleineren Stiftungen abgesehen) allein die VW -Stiftung mit einem eigens eingerichteten Forschungsschwerpunkt auf diesem Feld tatig ist. Ansonsten wurden und werden Fragen zum Zustand und der Entwicklung der Rechtswirklichkeit eher nebenbei und vereinzelt von Kriminologen, Juristen, Soziologen, Sozialpadagogen und auch von den Psychologen innerhalb der eigenen Profession behandelt und diskutiert. Ein organisierter Diskurs uber die Grenzen der beteiligten Professionen hinweg fand bislang nicht statt.