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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Die Entkriminal isierung des abweichenden Verhal ten.s von Min- derjahrigen ist ein kriminalpolitisches Konzept, das gegen- wartig an Aktualitat seinesgleichen sucht. Nach langen Jahren padagogisch-therapeutischer Ausgestaltung der jugendstraf- rechtlichen Sanktionsapparatur, beginnen nun Strafrechtstheo- rie, kriminalsoziologische Forschung und gerichtliche Sank- tionspraxis dieses Konzept erneut zu entdecken. Kaum eine Fachtagung, kaum ein neues Lehrbuch, in denen nicht auch Per- spektiven der Entkriminalisierung ‘strafwUrdigen’ Verhaltens erortert wUrden. Hintergrund fUr diese Wiederaneignung eines an sich alten Themas ist die zunehmende Einsicht in die Gren- zen der traditionellen ‘Okonomie des Strafens’: Der in den Tatigkeitsnachweisen der sozialen Kontrollinstanzen sta- stisch ausgewiesene, weiterhin Uberproportional steigende An- teil von jugendlichen Straftatern gerade im Bereich der sog. Bagatelldelinquenz, der gleichzeitige empirische Nachweis der kontraproduktiven und devianzverstarkenden Effekte freiheits- entziehender Strafen, das politische Ende der ‘inneren Reform’ des Jugendstrafvollzuges und die fortschreitende Entlegiti- mierung einer ‘Politik der Einkerkerung’, welche jugendliche Rechtsbrecher aus ihren all taglichen LebensvollzUgen heraus- lost und sie dem disziplinierenden Reglement totaler Institu- tionen unterwirft - dies alles sind Einzelelemente einer Ge- samttendenz, die dazu beigetragen hat, daB das Konzept der Entkriminalisierung wieder auf die Tagesordnung gesetzt worden ist und eine kontroverse Grundsatzdebatte in den einschlagigen wissenschaftlichen Disziplinen, in wei ten Bereichen der Praxis und in der Kriminalpolitik eingeleitet hat.
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Die Entkriminal isierung des abweichenden Verhal ten.s von Min- derjahrigen ist ein kriminalpolitisches Konzept, das gegen- wartig an Aktualitat seinesgleichen sucht. Nach langen Jahren padagogisch-therapeutischer Ausgestaltung der jugendstraf- rechtlichen Sanktionsapparatur, beginnen nun Strafrechtstheo- rie, kriminalsoziologische Forschung und gerichtliche Sank- tionspraxis dieses Konzept erneut zu entdecken. Kaum eine Fachtagung, kaum ein neues Lehrbuch, in denen nicht auch Per- spektiven der Entkriminalisierung ‘strafwUrdigen’ Verhaltens erortert wUrden. Hintergrund fUr diese Wiederaneignung eines an sich alten Themas ist die zunehmende Einsicht in die Gren- zen der traditionellen ‘Okonomie des Strafens’: Der in den Tatigkeitsnachweisen der sozialen Kontrollinstanzen sta- stisch ausgewiesene, weiterhin Uberproportional steigende An- teil von jugendlichen Straftatern gerade im Bereich der sog. Bagatelldelinquenz, der gleichzeitige empirische Nachweis der kontraproduktiven und devianzverstarkenden Effekte freiheits- entziehender Strafen, das politische Ende der ‘inneren Reform’ des Jugendstrafvollzuges und die fortschreitende Entlegiti- mierung einer ‘Politik der Einkerkerung’, welche jugendliche Rechtsbrecher aus ihren all taglichen LebensvollzUgen heraus- lost und sie dem disziplinierenden Reglement totaler Institu- tionen unterwirft - dies alles sind Einzelelemente einer Ge- samttendenz, die dazu beigetragen hat, daB das Konzept der Entkriminalisierung wieder auf die Tagesordnung gesetzt worden ist und eine kontroverse Grundsatzdebatte in den einschlagigen wissenschaftlichen Disziplinen, in wei ten Bereichen der Praxis und in der Kriminalpolitik eingeleitet hat.