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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Vor zwei Jahren, im Januar 1982, veroeffentlichte mein Freund und Kollege Man- fred Rehbinder in der Juristenzeitung einen Aufsatz, worin er einige Fragen an die Nachbarwissenschaften zum sog. Rechtsgefuhl stelltel . Er verband hiermit zwar einige Hinweise, wie er sich die Beantwortung seiner Fragen denke, liess aber im wesentlichen den Leser im Ungewissen und daher in der Meinung, dass seine Fra- gen ernst gestellt und durchaus nicht nur der rhetorischen Absicht entsprungen seien, einige eigene Patentrezepte zu ihrer Beantwortung aus nachbarlichen Landen frisch auf dem Tisch des Juristen landen zu lassen. Da auch ich mich gleichzeitig mit Problemen des Rechtsgefuhls herumschlug und dabei weder in der philosophi- schen noch in der psychologischen Literatur glaubte hinreichend Unterstutzung zu finden, wandte ich mich an Herrn Rehbinder und fragte ihn, auch meinerseits nicht nur rhetorisch, ob wir die von ihm aufgeworfenen Fragen sowie einige der meinen nicht einmal den exakten Wissenschaftlern vorlegen sollten, um hierauf endlich einmal exakte Antworten zu erhalten, auf denen wir dann aufbauen und unsere juristischen Bauwerke errichten koennten, welche bereits die Mitwelt und erst recht naturlich die Nachwelt zu ungeteilter Bewunderung hinreissen wurden. Es war, nehme ich an, diese Zukunftsvision, die Herrn Rehbinder veranlasste, mei- nem Plan zuzustimmen. Und da wir mit dieser Zukunftsvision auch das Interesse des ZiF-Direktoriums weckten, waren die Grundlagen fur die Grundlegung einer neuen Jurisprudenz geschaffen, die heute von hier aus ihren Ausgang nehmen soll und sicherlich auch wird.
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Vor zwei Jahren, im Januar 1982, veroeffentlichte mein Freund und Kollege Man- fred Rehbinder in der Juristenzeitung einen Aufsatz, worin er einige Fragen an die Nachbarwissenschaften zum sog. Rechtsgefuhl stelltel . Er verband hiermit zwar einige Hinweise, wie er sich die Beantwortung seiner Fragen denke, liess aber im wesentlichen den Leser im Ungewissen und daher in der Meinung, dass seine Fra- gen ernst gestellt und durchaus nicht nur der rhetorischen Absicht entsprungen seien, einige eigene Patentrezepte zu ihrer Beantwortung aus nachbarlichen Landen frisch auf dem Tisch des Juristen landen zu lassen. Da auch ich mich gleichzeitig mit Problemen des Rechtsgefuhls herumschlug und dabei weder in der philosophi- schen noch in der psychologischen Literatur glaubte hinreichend Unterstutzung zu finden, wandte ich mich an Herrn Rehbinder und fragte ihn, auch meinerseits nicht nur rhetorisch, ob wir die von ihm aufgeworfenen Fragen sowie einige der meinen nicht einmal den exakten Wissenschaftlern vorlegen sollten, um hierauf endlich einmal exakte Antworten zu erhalten, auf denen wir dann aufbauen und unsere juristischen Bauwerke errichten koennten, welche bereits die Mitwelt und erst recht naturlich die Nachwelt zu ungeteilter Bewunderung hinreissen wurden. Es war, nehme ich an, diese Zukunftsvision, die Herrn Rehbinder veranlasste, mei- nem Plan zuzustimmen. Und da wir mit dieser Zukunftsvision auch das Interesse des ZiF-Direktoriums weckten, waren die Grundlagen fur die Grundlegung einer neuen Jurisprudenz geschaffen, die heute von hier aus ihren Ausgang nehmen soll und sicherlich auch wird.