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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Ernst Richert erschien es wenig aussichtsreich, in den Komplex Regierung und Verwaltung der DDR mit westlicher staatsrechtlicher Akribie Ordnung brin- gen zu wollen. Doch Richert, der mit dieser Aussage in seinem beruhmten Werk Macht ohne Mandat (2. Aufl., 1963) vor allem auf Siegfried Mampel zielte, hat selbst den Beweis geliefert, dass der bundesdeutsche DDR-Forscher sehr wohl ein gewisses Mass an Ordnung in diesen Komplex bringen kann. Sicher nicht allein mit westlicher staatsrechtlicher Akribie, aber doch mit Hilfe kuhler politolo- gisch-soziologischer Analyse des Regierungssystems der DDR. Mit der Regierung der DDR speziell hat sich in der Vergangenheit weder in der DDR noch in der Bundesrepublik schon einmal ein Sozialwissenschaftler oder Staatsrechtler befasst, alle Angaben zur DDR-Regierung im Osten und Westen unseres Landes sind luckenhaft, oft sogar fehlerhaft. Bei der Darstellung der DDR- Ministerien im DDR-Handbuch (2. Aufl., 1979) des Bundesministeriums fur innerdeutsche Beziehungen hat der Bearbeiter jede Art von Akribie vermissen lassen. Entweder wurden die Statuten einiger Ministerien uberhaupt nicht beruck- sichtigt, oder aber es wurde von Statuten ausgegangen, die langst ausser Kraft gesetzt sind. Nur ein Beispiel: Beim Ministerium fur Gesundheitswesen der DDR geht der Bearbeiter von einem Statut des Jahres 1960 aus, die spateren Statuten aus den Jahren 1969 und 1975 werden nicht einbezogen. Offensichtlich sind sie dem Bearbeiter gar nicht aufgefallen. Bei einer Reihe von Ministerien wird so getan, als existiere uberhaupt kein Statut.
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Ernst Richert erschien es wenig aussichtsreich, in den Komplex Regierung und Verwaltung der DDR mit westlicher staatsrechtlicher Akribie Ordnung brin- gen zu wollen. Doch Richert, der mit dieser Aussage in seinem beruhmten Werk Macht ohne Mandat (2. Aufl., 1963) vor allem auf Siegfried Mampel zielte, hat selbst den Beweis geliefert, dass der bundesdeutsche DDR-Forscher sehr wohl ein gewisses Mass an Ordnung in diesen Komplex bringen kann. Sicher nicht allein mit westlicher staatsrechtlicher Akribie, aber doch mit Hilfe kuhler politolo- gisch-soziologischer Analyse des Regierungssystems der DDR. Mit der Regierung der DDR speziell hat sich in der Vergangenheit weder in der DDR noch in der Bundesrepublik schon einmal ein Sozialwissenschaftler oder Staatsrechtler befasst, alle Angaben zur DDR-Regierung im Osten und Westen unseres Landes sind luckenhaft, oft sogar fehlerhaft. Bei der Darstellung der DDR- Ministerien im DDR-Handbuch (2. Aufl., 1979) des Bundesministeriums fur innerdeutsche Beziehungen hat der Bearbeiter jede Art von Akribie vermissen lassen. Entweder wurden die Statuten einiger Ministerien uberhaupt nicht beruck- sichtigt, oder aber es wurde von Statuten ausgegangen, die langst ausser Kraft gesetzt sind. Nur ein Beispiel: Beim Ministerium fur Gesundheitswesen der DDR geht der Bearbeiter von einem Statut des Jahres 1960 aus, die spateren Statuten aus den Jahren 1969 und 1975 werden nicht einbezogen. Offensichtlich sind sie dem Bearbeiter gar nicht aufgefallen. Bei einer Reihe von Ministerien wird so getan, als existiere uberhaupt kein Statut.