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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Man/red Rehbinder Das Recht der Gegenwart ist das Recht einer Krisen-und ubergangszeit. Nicht nur die sog. Entwicklungslander, auch die Industrienationen west- licher und oestlicher Pragung befinden sich in Wandlungsprozessen, deren Dynamik durch die sich ubersturzenden Fortschritte in Tedmik und Wis- senschaft in standiger Zunahme begriffen ist. Dementsprechend befindet sich auch das Ordnungsgefuge dieser Gegenwartsgesellschaft im Umbruch, und zwar in einem Interferenzstadium, in dem alte Ordnungsvorstellun- gen mit neuen ringen. Der gegenwartige Rechtszustand stellt sich somit als eine Gemengelage uberkommener und sich neu entwickelnder Rechtsstruk- turen dar, die zu Spannungen fuhren. Diese Spannungen machen sich zu- weilen mit derartiger Heftigkeit bemerkbar, dass von einer Krise des Rechts gesprochen wird. I Diese Krise des Rechts ist nun keinesfalls ein Zeichen seines Absterbens, im Gegenteil: wir leben in einer Konjunktur des Rechts (Fritz Werner). Die Krisenerscheinungen sind nur Ausdruck gewisser Entwicklungstenden- zen, die gegenuber der herkoemmlichen Rechtsordnung zum Durchbruch gelangen. Einige dieser Entwicklungstendenzen moegen hier kurz aufge- zeigt werden, denn sie machen deutlich, dass und warum am gegenwar- tigen Rechtszustand Kritik zu uben ist. 1. Die Entwicklung der Technik und die durch sie hervorgerufenen Sach- zwange bewirken eine zunehmende Vereinheitlichung (Uniformierung) der Gegenwartsgesellschaft. Dies hat auch eine Tendenz zur Vereinheit- Ziehung des Rechts zur Folge, und zwar eine Vereinheitlichung in raum- licher, persoenlicher und sachlicher Hinsicht. a) Die Vereinheitlichung der Rechtsnormen in ihrer raumlichen Geltung geschieht nicht nur uber die Grenzen der nationalen Rechtsordnungen hin- weg, sondern auch innerhalb der jeweiligen nationalen Rechtsordnung.
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Man/red Rehbinder Das Recht der Gegenwart ist das Recht einer Krisen-und ubergangszeit. Nicht nur die sog. Entwicklungslander, auch die Industrienationen west- licher und oestlicher Pragung befinden sich in Wandlungsprozessen, deren Dynamik durch die sich ubersturzenden Fortschritte in Tedmik und Wis- senschaft in standiger Zunahme begriffen ist. Dementsprechend befindet sich auch das Ordnungsgefuge dieser Gegenwartsgesellschaft im Umbruch, und zwar in einem Interferenzstadium, in dem alte Ordnungsvorstellun- gen mit neuen ringen. Der gegenwartige Rechtszustand stellt sich somit als eine Gemengelage uberkommener und sich neu entwickelnder Rechtsstruk- turen dar, die zu Spannungen fuhren. Diese Spannungen machen sich zu- weilen mit derartiger Heftigkeit bemerkbar, dass von einer Krise des Rechts gesprochen wird. I Diese Krise des Rechts ist nun keinesfalls ein Zeichen seines Absterbens, im Gegenteil: wir leben in einer Konjunktur des Rechts (Fritz Werner). Die Krisenerscheinungen sind nur Ausdruck gewisser Entwicklungstenden- zen, die gegenuber der herkoemmlichen Rechtsordnung zum Durchbruch gelangen. Einige dieser Entwicklungstendenzen moegen hier kurz aufge- zeigt werden, denn sie machen deutlich, dass und warum am gegenwar- tigen Rechtszustand Kritik zu uben ist. 1. Die Entwicklung der Technik und die durch sie hervorgerufenen Sach- zwange bewirken eine zunehmende Vereinheitlichung (Uniformierung) der Gegenwartsgesellschaft. Dies hat auch eine Tendenz zur Vereinheit- Ziehung des Rechts zur Folge, und zwar eine Vereinheitlichung in raum- licher, persoenlicher und sachlicher Hinsicht. a) Die Vereinheitlichung der Rechtsnormen in ihrer raumlichen Geltung geschieht nicht nur uber die Grenzen der nationalen Rechtsordnungen hin- weg, sondern auch innerhalb der jeweiligen nationalen Rechtsordnung.