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Einige Grundfragen Des Internationalen Unternehmensrechts: 308. Sitsung Am 21. Januar 1987 in Dusseldorf
Paperback

Einige Grundfragen Des Internationalen Unternehmensrechts: 308. Sitsung Am 21. Januar 1987 in Dusseldorf

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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.

Fragen des Internationalen Unternehmensrechts traten vor eine breite Offent- lichkeit durch die Diskussion tiber die multinationalen (besser: transnationalen) 1 Unternehmen. Die Multis sind heute zwar nicht mehr das Modethema, das sie einmal waren; aber die von ihnen aufgeworfenen Probleme beschaftigen uns 2 Juristen nach wie vor sehr; sie haben nichts an Aktualitat verloren. 1m Zentrum der Dberlegungen stehen die allen bekannten groBen U nterneh- men, die tiber auslandische Niederlassungen oder Tochtergesellschaften weltweit tatig sind. Diese relativ jungen Akteure der Weltwirtschaft stellen Fragen, denen die herkomrnlichen juristischen Antworten nicht immer gentigen. Ich mochte an wenigen Beispielen zeigen, welche Interessen das Internationale U nternehmens- recht formen und es zu einem dynamischen Rechtsgebiet machen. Dafiir greife ich vier Bereiche heraus: Anerkennung, Gesellschaftsstatut, WeltabschluB und Steuer- vermeidung. 2. Anerkennung 2. 1 Problem Die Zentrale eines transnationalen Unternehmens, die Muttergesellschaft, sitzt wie eine Spinne in einem internationalen Netz. Sie ist im allgemeinen eine Kapital- gesellschaft, wie wir sie bei uns etwa als Aktiengesellschaft kennen. Diese Rechts- form bietet vier Vorztige: Kapital kann relativ leicht aufgenommen werden; die Haftung der Gesellschafter ist begrenzt auf ihre Einlagen; das Gebilde ist juri- stische Person, d. h. es kann Trager von Rechten und Pflichten sein - fast wie eine nattirliche Person. Dieser homunculus hat der nattirlichen Person sogar noch 1 GROSSFELD, Praxis des Internationalen Privat- und Wirtschaftsrechts, Reinbek 1975 2 GROSSFELD, Intemationales Untemehmensrecht, Heidelberg 1986 8 Bernhard GrolHeld etwas voraus: Er kennt keinen natiirlichen Tod, er ist -cum grano salis - unsterb- lich .

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Format
Paperback
Publisher
Springer Fachmedien Wiesbaden
Country
Germany
Date
1 January 1987
Pages
56
ISBN
9783531072883

This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.

Fragen des Internationalen Unternehmensrechts traten vor eine breite Offent- lichkeit durch die Diskussion tiber die multinationalen (besser: transnationalen) 1 Unternehmen. Die Multis sind heute zwar nicht mehr das Modethema, das sie einmal waren; aber die von ihnen aufgeworfenen Probleme beschaftigen uns 2 Juristen nach wie vor sehr; sie haben nichts an Aktualitat verloren. 1m Zentrum der Dberlegungen stehen die allen bekannten groBen U nterneh- men, die tiber auslandische Niederlassungen oder Tochtergesellschaften weltweit tatig sind. Diese relativ jungen Akteure der Weltwirtschaft stellen Fragen, denen die herkomrnlichen juristischen Antworten nicht immer gentigen. Ich mochte an wenigen Beispielen zeigen, welche Interessen das Internationale U nternehmens- recht formen und es zu einem dynamischen Rechtsgebiet machen. Dafiir greife ich vier Bereiche heraus: Anerkennung, Gesellschaftsstatut, WeltabschluB und Steuer- vermeidung. 2. Anerkennung 2. 1 Problem Die Zentrale eines transnationalen Unternehmens, die Muttergesellschaft, sitzt wie eine Spinne in einem internationalen Netz. Sie ist im allgemeinen eine Kapital- gesellschaft, wie wir sie bei uns etwa als Aktiengesellschaft kennen. Diese Rechts- form bietet vier Vorztige: Kapital kann relativ leicht aufgenommen werden; die Haftung der Gesellschafter ist begrenzt auf ihre Einlagen; das Gebilde ist juri- stische Person, d. h. es kann Trager von Rechten und Pflichten sein - fast wie eine nattirliche Person. Dieser homunculus hat der nattirlichen Person sogar noch 1 GROSSFELD, Praxis des Internationalen Privat- und Wirtschaftsrechts, Reinbek 1975 2 GROSSFELD, Intemationales Untemehmensrecht, Heidelberg 1986 8 Bernhard GrolHeld etwas voraus: Er kennt keinen natiirlichen Tod, er ist -cum grano salis - unsterb- lich .

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Country
Germany
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1 January 1987
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9783531072883