Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
von K. D. Bock AnlaB, dieses Symposium zu veranstalten, waren die zahlreichen, groBtenteils kontroversen Diskussionen, die urn das Arzneimittelge- setz vor und nach seiner Verabschiedung gefUhrt worden sind. Dieses Gesetz hat It. 1 den Zweck
… fUr die Qualitat, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel … zu sorgen . Zwar wurde im 6. Abschnitt des Gesetzes der Schutz des Patienten bei der klinischen PrUfung dankenswerterweise eingehend geregelt, aber nirgends fin- det sich auch nur die Andeutung einer vielleicht sozial-ethischen Ver- pflichtung des Patienten, sich an Arzneimittelprlifungen zu beteili- gen, denn die von allen Seiten geforderte Arzneimittelsicherheit kann ohne solche PrUfungen gar nicht erreicht werden. Ebensowenig ist von dem Schutz des Arztes die Rede, der klinische Prlifungen vor- nimmt. Wenn dieser sich bisher schon immer in einer Situation be- fand, die zur Vermeidung auch nur entfernt denkbarer juristischer Konsequenzen sorgfaltigste Abwagung jeden Schrittes erforderte, so wurde diese Situation noch durch Publikationen verscharft, durch die sich der prlifende Arzt in die Nahe eines Kriminellen gerlickt glauben kann. Neben wenigen positiven Folgen, namlich der Verhin- derung gelegentlicher Auswuchse, hat diese Entwicklung insgesanit zur Verunsicherung auch des gewissenhaften klinischen Prlifers ge- fUhrt. Man kann nicht Arzneimittelsicherheit fordern und gleichzei- tig eine der wichtigsten Voraussetzungen hierzu, namlich die klini- sche PrUfung, so erschweren oder sogar so verteufeln, daB kaum noch ein Arzt oder gar ein Patient bereit ist, an solchen PrUfungen mitzuwirken.
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
von K. D. Bock AnlaB, dieses Symposium zu veranstalten, waren die zahlreichen, groBtenteils kontroversen Diskussionen, die urn das Arzneimittelge- setz vor und nach seiner Verabschiedung gefUhrt worden sind. Dieses Gesetz hat It. 1 den Zweck
… fUr die Qualitat, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel … zu sorgen . Zwar wurde im 6. Abschnitt des Gesetzes der Schutz des Patienten bei der klinischen PrUfung dankenswerterweise eingehend geregelt, aber nirgends fin- det sich auch nur die Andeutung einer vielleicht sozial-ethischen Ver- pflichtung des Patienten, sich an Arzneimittelprlifungen zu beteili- gen, denn die von allen Seiten geforderte Arzneimittelsicherheit kann ohne solche PrUfungen gar nicht erreicht werden. Ebensowenig ist von dem Schutz des Arztes die Rede, der klinische Prlifungen vor- nimmt. Wenn dieser sich bisher schon immer in einer Situation be- fand, die zur Vermeidung auch nur entfernt denkbarer juristischer Konsequenzen sorgfaltigste Abwagung jeden Schrittes erforderte, so wurde diese Situation noch durch Publikationen verscharft, durch die sich der prlifende Arzt in die Nahe eines Kriminellen gerlickt glauben kann. Neben wenigen positiven Folgen, namlich der Verhin- derung gelegentlicher Auswuchse, hat diese Entwicklung insgesanit zur Verunsicherung auch des gewissenhaften klinischen Prlifers ge- fUhrt. Man kann nicht Arzneimittelsicherheit fordern und gleichzei- tig eine der wichtigsten Voraussetzungen hierzu, namlich die klini- sche PrUfung, so erschweren oder sogar so verteufeln, daB kaum noch ein Arzt oder gar ein Patient bereit ist, an solchen PrUfungen mitzuwirken.