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1966 legte Eberhard Ruschenbusch in der Historia - Einzelschrift 9 seine Sammlung der Fragmente des solonischen Gesetzeswerks aus dem Jahr 594 v.Chr. in den Originalsprachen vor. Nun folgen, aus dem Nachlass des 2007 verstorbenen Verfassers herausgegeben, die Ubersetzung der 93 Fragmente, auf die Ruschenbusch die Rekonstruktion des solonischen Gesetzeswerks grundete, und ein wissenschaftlicher Kommentar, der dieses Gesetzeswerk in all seinen Dimensionen erschliesst. Dabei zeigt sich Ruschenbuschs einzigartige Kennerschaft, die in gleicher Weise den Uberlieferungszustand und den rechts- und sozialgeschichtlichen Gehalt der Texte betrifft. Er setzt sich kritisch mit der alteren Literatur auseinander und macht Ernst mit der Einsicht, dass erst das gesamte soziale und rechtliche Umfeld zusammen mit den Gesetzestexten das Recht Athens in archaischer Zeit ausmacht.
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1966 legte Eberhard Ruschenbusch in der Historia - Einzelschrift 9 seine Sammlung der Fragmente des solonischen Gesetzeswerks aus dem Jahr 594 v.Chr. in den Originalsprachen vor. Nun folgen, aus dem Nachlass des 2007 verstorbenen Verfassers herausgegeben, die Ubersetzung der 93 Fragmente, auf die Ruschenbusch die Rekonstruktion des solonischen Gesetzeswerks grundete, und ein wissenschaftlicher Kommentar, der dieses Gesetzeswerk in all seinen Dimensionen erschliesst. Dabei zeigt sich Ruschenbuschs einzigartige Kennerschaft, die in gleicher Weise den Uberlieferungszustand und den rechts- und sozialgeschichtlichen Gehalt der Texte betrifft. Er setzt sich kritisch mit der alteren Literatur auseinander und macht Ernst mit der Einsicht, dass erst das gesamte soziale und rechtliche Umfeld zusammen mit den Gesetzestexten das Recht Athens in archaischer Zeit ausmacht.